Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 141

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 141 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 141); 141 Entwicklungspsychologie Entwicklungsstufe der Phylogenese. So hängt z. B. der Verlauf der Aktualgenese einer bestimmten optischen Wahrnehmungsleistung weitgehend von den Bedingungen der betreffenden ontogenetischen Entwicklungsstufe ab, auf der sie zu realisieren ist (etwa Kleinkindalter); die jeweiligen ontogenetischen Wahrnehmungsbesonderheiten wiederum werden durch das zugrunde liegende phylogenetische Entwicklungsniveau, z. B. durch den möglichen Differenzierungsgrad von Struktur und Funktion des optischen Analysators, determiniert. Andererseits wird der Verlauf der Ontogenese sehr wesentlich von den sie konstituierenden Aktual-genesen und ebenso der Verlauf der Phylogenese von entsprechenden Ontogenesen bestimmt. Die E. wird im wesentlichen von folgenden vier Aufgaben bestimmt: 1) Beschreibung des Entwicklungsgeschehens, der Entwicklungsbesonderheiten; 2) Analyse der Bedingungen der psychischen Entwicklung; 3) Untersuchung der Triebkräfte, der Ursachen der psychischen Entwicklung; 4) Aufdeckung der Gesetze der psychischen Entwicklung, Aufbau einer Theorie der psychischen Entwicklung. Innerhalb der E. bildete sich im Laufe der Wissenschaftsgeschichte eine Reihe von selbständigen Teildisziplinen heraus: die Tierpsychologie, die Völkerpsychologie, die Kinder-und Jugendpsychologie. Die E. des Menschen hat sich bisher vornehmlich auf das Studium der heranwachsenden Generation, auf das Kindes- und f Jugendalter, konzentriert. Das ist kein Zufall. Der Mensch hat zum Unterschied von allen anderen Lebewesen die bei weitem längste Kindheit und Jugendzeit. Sie umfassen etwa ein Viertel seiner durchschnittlichen Lebensdauer. Damit steht ihm eine lange Periode hoher Plastizität und t Bildbarkeit für seine Entwicklung zur Verfügung. Dieser unschätzbare Vorteil schließt jedoch den Nachteil ein, daß der Mensch Jahre hindurch relativ hilflos und unselbständig ist. Er muß deshalb intensiv gepflegt und betreut, gebildet und erzogen werden (Î Pädagogische Psychologie), damit er sich allseitig und harmonisch entwickeln kann. Dazu hat die Kinder- und Jugendpsychologie wesentliche Voraussetzungen zu schaffen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, den Entwicklungsverlauf, die Entwicklungsbedingungen sowie die Besonderheiten in den verschiedenen Entwicklungsstufen vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen zu untersuchen. Ziel ist natürlich stets die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Die konkrete Forschung muß sich jedoch jeweils speziellen Bereichen und Aspekten der Entwicklung zuwenden, z. B. der Ontogenese von Tätigkeiten, z. B. dem Spiel, dem Lernen oder der Arbeit, der Ontogenese der einzelnen psychischen Prozesse, Zustände und Eigenschaften oder auch solchen Problemen wie der Entwicklung der Schulfähigkeit und der Entwicklung psychischer Geschlechtsunterschiede. Die Kinder- und Jugendpsychologie hat somit unmittelbare pädagogisch-praktische Bedeutung. Ihre Prinzipien und Erkenntnisse werden unter anderem bei der Lehrplangestaltung, bei der Entwicklung von Lehrbüchern und Lehrmitteln sowie bei der Bildung und Erziehung in allen Einrichtungen der Volksbildung berücksichtigt. Die Kinder- und Jugendpsychologie erfährt in unserer sozialistischen Gesellschaft, die alles aktiv fördert, was zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beitragen könnte, eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung. Die Beschränkung der entwicklungspsychologischen Forschungen auf das Kindes- und Jugendalter ist jedoch so wichtig diese frühen Entwicklungsstufen innerhalb der Ontogenese auch sein mögen keineswegs gerechtfertigt. Auch die dem Jugendalter folgenden Entwicklungsstufen bedürfen der intensiven psychologischen Untersuchung, damit die jeweils typischen entwicklungspsychologischen Besonderheiten und Probleme der Erwachsenen aufgedeckt und stärker als bisher im gesamten gesellschaftlichen Prozeß berücksichtigt werden können. Das ist um so wichtiger, als der subjektive Faktor beim weiteren Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Erwachsenenpsychologie muß sich aber nicht nur dem im Arbeitsprozeß stehenden, sondern auch dem alternden Menschen ausführlicher zuwenden, zumal durch die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung erheblich gestiegen ist. Ihnen muß ebenfalls, im Interesse der Gesellschaft und des einzelnen, die Möglichkeit gegeben sein, ihr Leben bis ins hohe Alter hinein gehaltvoll, produktiv und glücklich zu gestalten. Forschungsdisziplinen wie die Erwachsenen- und Alterspsychologie ( Gerontologie), die sich jener Probleme in steigendem Maße annehmen, haben sich erst in den letzten Jahrzehnten herauszubilden begonnen. Die Entwicklungspsychologie in der DDR läßt sich von den grundlegenden Erkenntnissen der dialektisch-materialistischen Entwicklungstheorie leiten, wie sie bereits in den Werken von MARX, ENGELS und LENIN erarbeitet worden sind. Wesentliche Impulse erhielt sie des weiteren von der sowjetischen E. Das bezieht sich insbesondere auf die ideologisch-theoretische Fundierung sowie auf die entwicklungspsychologischen und methodologischen Grundpositionen (RUBINSTEIN, 1958, 1962, 1963; LEONTJEW, 1963). Nach der dialektisch-materialistischen E. ist die psychische Entwicklung primär gesellschaftlich bedingt. Von entscheidender Bedeutung sind dabei die planmäßigen, systematischen und kontinuierlichen pädagogischen Einwirkungen. Das heißt jedoch nicht, den Menschen als passives Objekt der;
Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 141 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 141) Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 141 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 141)

Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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