Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 60

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 60 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 60); Beweisführung GVS JHS 001 - J+OO/81 1. Austauschblatt Im sozialistischen Strafverfahren wird die B. durch detaillierte beweis rechtliche Bestimmungen des Straf- und Strafverfahrensrechts geregelt. Diese Regelungen, die u, a. die Zulässigkeit ausschließlich auf strafprozessualen Wegen gesicherter Beweismittel betreffen, müssen bereits im operativen Stadium der B, beachtet werden, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens oder eine anderweitige offizielle Nutzung der operativ erzielten Arbeitsergebnisse erfolgen soll. Beweismittel objektive Grundlage der ► Beweisführung; materielle und ideelle Inf ormationsquellen über einen aufzuklärenden Sachverhalt, die mit diesem in einem objektiven Zusammenhang stehen und aus denen die für den zweifelsfreien Nachweis des Wahrheit sw er ts des Erkenntnisresultats über den Sachverhalt erforderlichen Beweisgründe gewonnen werden können. B. sind Gegenstände, Aufzeichnungen, Mitteilungen und Aussagen von Personen sowie Sachverständigengutachten, die bei der Aufklärung eines politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanten Sachverhalts je nach ihrer Beschaffenheit zielgerichtet ermittelt, objektiv ausgewertet und überprüft werden. Die Art und Weise ihrer Erlangung, ihre Beschaffenheit und die Ergebnisse ihrer Auswertung und Überprüf lang sind objektiv und vollständig zu dokumentieren. Sowohl be- als auch entlastende B. werden nach verschiedenartigen Merkmalen und Bezugspunkten unterschieden (klassifiziert). Die Unterscheidung in - materielle und ideelle B. keimzeichnet ihre verschiedenartige Objektbeschaffenheit (Sachen und Mitteilungen von Personen), - unmittelbare und mittelbare B. widerspiegelt den Grad der Originalität ihres Informations-geha.ltes (ursprünglich oder von anderen B. abgeleitet), - direkte und indirekte B. ( ► Indizien) drückt das Verhältnis der durch sie vermittelten Informationen zum Gegenstand der Beweisführung aus, - offizielle und inoffizielle B. charakterisiert die sich aus der Spezifik der politisch-operativen Arbeit des MfS ergebende unterschiedliche Art ihrer Entstehung und ihre daraus resultierende differenzierte Verwendbarkeit.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 60 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 60) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 60 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 60)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

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