Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 385/1

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 385/1 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 385/1); Straftat GVS OHS 001 - 400/81 Zusetzblatt 385/1 - die Persönlichkeit des Täters, ihre Einstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, Motivation und Zielstellung, ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung bzw, Tätigkeit, ihre Verbindungen. Stützpunkt, gehimdienstlicher in der DDR lebender Bürger, der auf der Basis seiner Grundposition Kontakte/Verbindungen zu einem Geheimdienstmitarbeiter oder Agenten unterhält, über dessen verbrecherische Aktivitäten 'unterschiedliche bzw. auch noch keine Kenntnis besitzt und in dessen subversive Tätigkeit in mannigfaltiger Art und Weise einbezogen ist oder werden soll. Stützpunkt, ideologischer Person in der DDR, die auf Grund ihrer feindlich-negativen ideologischen Position und berufliehen, gesellschaftlichen u. a. Stellung und Möglichkeiten vom Gegner zur Erhöhung der Wirksamkeit der ► politisch-ideologischen Diversion aufgebaut und genutzt wird. Ideologische St. übernehmen, entwickeln und verfassen feindliche ideologische Plattformen, Konzeptionen u. a. antisozialistische Machwerke und verbreiten sie in ihren Wirkungsbereichen, zum Teil unter Mißbrauch legaler Möglichkeiten. Ideologische St. stehen in bzw. suchen die Verbindung mit feindlichen Organisationen, Organen, Einrichtungen und Kräften des Operationsgebietes.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 385/1 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 385/1) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 385/1 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 385/1)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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