Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 188

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 188 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 188); Inoffizieller Mitarbeiter GVS JHS 001 - 400/81 188 Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers festgelegte politisch-operative Zielstellung für den Inhalt und die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den IM zur Erreichung einer hohen gesellschaftlichen und politisch-operativen Wirksamkeit. Die Qu. gelten für die Gesamtheit der IM als auch für jeden einzelnen IM und sind zugleich Maßstab für die Einschätzung der Arbeit mit den IM und der durch sie erreichten Arbeitsergebnisse. Des weiteren sind die Qu. realer Maßstab für die Einschätzung und Bewertung des Inhaltes und der Qualität der erreichten operativen Arbeitsergebnisse der IM. Qu. sind: - die Gewinnung operativ bedeutsamer Informationen, - die verstärkte Mitwirkung der Ш beim Herbeiführen von Veränderungen mit hoher gesellschaftlicher und politisch-operativer Nützlichkeit, - die ständige Gewährleistung einer hohen Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit den IM sowie des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der IM. Wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung der Qu. ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der IM zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben des MfS. Die Qu. sind schöpferisch, entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Inoffizieller Mitarbeiter; Übergabe operative Maßnahme, durch die IM zur weiteren inoffiziellen Zusammenarbeit an andere operative Mitarbeiter der eigenen Diensteinheit oder an andere Diensteinheiten übergeben werden. Die Ü. wird vorgenommen, wenn ihre operative Notwendigkeit begründet ist (z. B. wegen personeller oder arbeitsmäßiger Veränderungen). Sie darf Jedoch nur dann erfolgen, wenn die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die IM die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die Ü. ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich, unter besonderer Beachtung der Persönlichkeit des IM zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des zuständigen Leiters.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 188 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 188) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 188 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 188)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage von Rückversiche rungs- und Wiedergutmachungs-motiven gewonnen wurden; bei konspirativ feindlich tätigen Personen; auch bei Angehörigen Staatssicherheit infolge krassel Widersprüche zwischen Leistungsvoraussetzungen und Anf orderungen.

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