Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 140/2

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 140/2 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 140/2); Gewaltakte GVS DHS 001 - 400/81 Zusatzblatt 140/2 Gewaltakte, operativ bedeutsame; Abwehr von Terrorabwehr Gewaltakte, operativ bedeutsame; vorgelagerte Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Gesamtheit der Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, die einen realen Bezug zu Terror-und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten besitzen oder in diese Umschlägen können. Als solche sind von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten abzuheben: - Drohungen mit Gewaltakten, um den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Aktivität zu lähmen oder zu anderen, dem Täter genehmen Einstellungen und Verhaltensweisen zu veranlassen, - strafbare Handlungen, die der Gewaltmittelbeschaffung oder -selbstherstellung dienen, - strafbare Handlungen, die bei anderen Menschen die innere Bereitschaft zur Begehung von Terror-und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten herausbilden und fördern können, - Handlungen, die Hinweise auf die Begehung von Terror- und anderen Gewaltakten sein können, selbst aber nicht strafbar sind. Unter bestimmten Bedingungen können Drohungen mit Gewaltakten bereits den Tatbestand des Terrors erfüllen.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 140/2 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 140/2) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 140/2 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 140/2)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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