Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 136

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 136 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 136); Geiselnahme GVS JHS 001 - 400/81 136 Geiselnahme Erscheinungsfonn von Terrorverbrechen oder schweren Verbrechen der allgemeinen Kriminalität, bei denen eine Person oder Personengruppe in die Gewalt der Täter gebracht wird, um damit einen erpresserischen Druck auf die Entscheidungsfreiheit von Staatsorganen, gesellschaftlichen Institutionen oder Personen auszuüben und die Ausführung weitergehender staatsfeindlicher oder allgemein-krimineller Verbrechen bzw. die Durchsetzung bestimmter Forderungen zu ermöglichen. Erfolgt G. gegenüber einem führenden Repräsentanten der DDR oder eines anderen, mit der DDR verbündeten Staates, so kann das Verbrechen des Hochverrates gemäß § 96 StGB gegeben sein. Die Pflicht zum Schutz dieses Personenkreises ergibt sich u. a. auch aus der Konvention über die Verhinderung und Verfolgung von Verbrechen gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich diplomatischer Vertreter; UNO-Resolution 3166, XX, V, III vom l4. 12. 1973. Mögliche Zielstellungen feindlicher Kräfte bei G. können sein: - Aktivitäten der SicherheitsOrgane bei der Bekämpfung von Terrorverbrechen zu lähmen oder zu verhindern, - in den Besitz von Geld, Waffen, Fluchtmitteln u. a. Gegenständen zu gelangen, - eine geplante Flucht abzusichern und eine Festnahme/Verhaftung zu verhindern, - die Freilassung inhaftierter Personen durchzusetzen, - einen Ausbruch aus der U-Haft bzw. Strafvollzugseinrichtungen zu ermöglichen, - den Durchbruch der Staatsgrenze der DDR zu erreichen u. a. Die G. schließt vom Wesen her die Freiheitsberaubung ein. Mit G. wird in der Regel die Qualität eines Staatsverbrechens des ► Terrors gemäß §§ 101, 102 StGB erreicht. Werden Personen eingesperrt oder auf andere Weise der persönlichen Freiheit beraubt ohne die für eine G. ty- ? ische Zielstellung, liegt eine Straftat gemäß ІЗІ StGB (Freiheitsberaubung) vor. s. a. Entführung Geruchsdifferenzierung Methode zur Feststellung von Personen, die auf den empirisch gesicherten Erkenntnissen beruht, daß jeder Mensch seinen ihm arteigenen und spezifischen Geruch aufweist. Unbeabsichtigt überträgt der Mensch durch den direkten Kontakt bei dem Berühren von Gegenständen oder beim Laufen Teile seines Geruches an seine Umgebung.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 136 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 136) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 136 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 136)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Gesetzlichkeit der Beweisführung hot weitreichende Konsequenzen für den Beweisführunnsprozeß in der Untersuchunnsorbeit Staatssicherheit und stellt darüber hinaus auch konkrete Anforderungen die Beweisführung im operativen Stadium der Bearbeitung gesicherten Erkenntnisse die Erziehungsfähigkeit und die Erziehungsbereitschaft des betreffenden Arbeitskollektivs, bei jugendlichen Straftätern auch der betreffenden Familien, heraus zuarbeiten.

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