Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 132

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 132 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 132); Geheimnisträger GVS JHS 001 - 400/81 132 Geheimnisträger Personen, die Geheimnisse in ihrem Bewußtsein als nichtvergegenständlichte Informationen aufbewahren oder Gegenstände, die ihrer Art und Beschaffenheit nach Geheimnisse speichern (Dokumente, Schriftstücke, Filme, Tonträger, Zeichnungen, Bilder, Karten, Symbole, Signale, Zeichen usw. ) bzw. in sich selbst vergegenständlicht haben (Maschinen, Waffen, Anlagen, Geräte, Modelle usw.). Für den Geheimnisschutz ist die politische und moralische Einstellung und Reife der personellen G., insbesondere der für ihren Schutz verantwortlichen Leiter, von entscheidender Bedeutung. Sie haben nicht nur die ihnen bekannten Geheimnisse durch die Schweigepflicht geheimzuhalten, sondern auch die sachlichen (vergegenständlichten) G. gegen unbefugte Offenbarung durch die Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zu sichern. G. sind Angriffsobjekte fremder Mächte, deren Einrichtungen oder Vertreter oder von Geheimdiensten oder ausländischen Organisationen oder deren Helfer und sind daher wesentlicher Bestandteil der politisch-operativen Abwehrarbeit des MfS. Dabei ist zwischen Trägern von ► Staatsgeheimnissen und ► Dienstgeheimnissen zu differenzieren. Geheimnisverrat unter Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder (und) Mißbrauch einer Vertrauensstellung begangene Preisgabe von ► Staats- und -* Dienstgeheimnissen an Unbefugte, Geheimhaltungspflichten resultieren aus Gesetz, Vertrag, Arbeitsrechtsverhältnis oder aus von Staats- oder Wirtschaftsorganen ausgesprochenen Verpflichtungen. Die vorsätzliche Preisgabe von Staats- und (oder) Dienstgeheimnissen ein eine fremde Macht, einen Geheimdienst oder andere Stellen/Personen im Sinne des § 97 StGB ist Spionage gemäß § 97 StGB. G. als Straftat der allgemeinen Kriminalität ist in den §§ 136, 172, 202, 245, 246, 272 StGB unter Strafe gestellt. Bei der Bearbeitung von Geheimnisverratsdelikten der allgemeinen Kriminalität ist ständig zu prüfen, ob die Staatsverbrechen Spionage (§§ *97, 98 StGB), landesverräteris che Nachrichtenübermittlung (§99 StGB) oder landesverräterische Agententätigkeit (§ 100 StGB) verwirklicht sind. Geheimnisverratsdelikte der allgemeinen Kriminalität stellen begünstigende Bedingungen, insbesondere für die in Form der Eigenerkundung und Abschöpfung begangene Spionage dar.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 132 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 132) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 132 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 132)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen und seiner Rechte haben in Untersuchungshaft befindliche Ausländer. D-P-P- gruudsätz lieh die gleieh-en Rechte und Pflächten wie - inhaftierte Bürger. Für die praktische Verwirklichung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug müssen einen maximalen Beitrag zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen.

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