Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 115

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 115 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 115); 115 GVS JHS 001 - 400/81 Fertigkeit Fertigkeit, operative Persönlichkeitseigenschaft operativer Kräfte, die als automatisierte Komponente des bewußten Handelns wesentlich zur perfekten Beherrschung operativer Tätigkeiten beiträgt. F. werden durch Übung und Training operativer Tätigkeiten herausgebildet, wobei körperliche wie geistige Handlungsanteile so automatisiert werden, daß sie trotz verringerter Kontrolle durch das Bewußtsein sicher ablaufen, sie bewirken dann einen flüssigen Ablauf operativer Handlungen, eine Verminderung der Anstrengung bzw. der Anspannung, eine Entlastung der Aufmerksamkeit und ermöglichen eine bessere Orientierung auf Verlauf und Ziel des operativen Handelns. Der Erwerb von F. setzt das systematische Aneignen von Kenntnissen, positive Überzeugungsmotivation sowie eine selbstkritische Einstellung zu den Übungsresultaten voraus. Festnahme, vorläufige eine die persönliche Freiheit zeitweilig einschränkende strafprozessuale Zwangsmaßnahme, durch die eine straf tatverdächtige Person bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sofort, d. h. ohne vorher erwirkten Haftbefehl, ergriffen und zeitlich begrenzt festgehalten wird. Die StPO unterscheidet die Festnahmebefugnis für jedermann, wenn eine Person auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird und der Flucht verdächtig ist oder ihre Personalien nicht sofort festgestellt werden können (§ 125 Abs. 1 StPO), und die Festnahmebefugnis für Staatsanwalt und Untersuchungsorgan bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Haftbefehls und Gefahr im Verzüge (§ 125 Abs. 2 StPO). Die vorläufige F. hat in der politisch-operativen Arbeit des MfS besondere Bedeutving als Abschlußvariante eines ►Operativen Vorgangs. Dabei sind folgende Erfordernisse zu beachten: 1. Die vorläufige F. gemäß § 125 Abs. 1 StPO (F. auf frischer Tat) ist so vorzubereiten und dii-nTv7nif4fhr4n } daß - 7iiaammftniiflrg mit der Festnahmesituation eine zweifelsfreie offizielle Beweislage entsteht, die das Vorliegen des Verdachts einer Straftat begründet, - eine objektive Dokumentierung der Beweislage gewährleistet wird, - erforderlichenfalls von inoffiziellen Kräften und konspirativen Mitteln und Methoden abgelenkt wird, - das Überraschungsmoment für die Herbeiführung einer schnellen Aussagebereitschaft genutzt werden kann.;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 115 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 115) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 115 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 115)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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