Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 60

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 60 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 60); ausgedehnte Substanz 60 und den Aufbau des Sozialismus jede A. des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Die erste Gesellschaft ohne A. des Menschen wurde in der Sowjetunion errichtet. In der DDR und in den anderen sozialistischen Ländern ist das System der A. des Menschen durch den Menschen endgültig überwunden. ausgedehnte Substanz: Be- zeichnung für die Körperwelt, die Materie, in der Philosophie des Descartes. Descartes vertrat einen Dualismus, wonach zwei verschiedene * Substanzen von Ewigkeit existieren, die geistige Substanz, deren Attribut das Denken ist, und die körperliche Substanz, deren Attribut die Ausdehnung ist. Aussage: grundlegende Form der rationalen Erkenntnis, die logischabstrakt den Sachverhalt widerspiegelt, daß bestimmten Gegenständen bestimmte Eigenschaften zukommen und daß zwischen Gegenständen bestimmte Beziehungen existieren. Innerhalb des gesamten Erkenntnisprozesses ist die A. diejenige Elementarform der Erkenntnis ( Abbild), der die Eigenschaft der Wahrheit oder der Falschheit zukommt. Aus A. sind die komplizierteren theoretischen Abbildungen der objektiven Realität aufgebaut, wie * Theorien und * Hypothesen. Infolge der untrennbaren Einheit von Denken und Sprache kann die A. als logisches Gebilde stets nur in der materiellen Hülle eines grammatikalischen Satzes Vorkommen. Genauer: Der Satz ist die Existenzform der A. Doch dürfen A. und Satz nicht identifiziert werden. Die A. unterscheidet sich auch vom Urteil, denn dieses ist die Behauptung oder Verneinung einer A. Die verschiedenen Beziehungen, in denen A. und A.verbindungen stehen können, werden nach ihrer logischen Struktur von einem be- stimmten Gebiet der Logik, der A.logik, untersucht. Diese erforscht, welche A.verbindungen, die mit Hilfe der aussagenlogischen Konstanten (und, oder, wenn - so u. a.) gebildet werden, wahr oder falsch sind. Außenwelt: die außerhalb und unabhängig vom Bewußtsein objektiv in Raum und Zeit existierende Materie, objektive Realität, in all ihren Bewegungs- und Entwicklungsformen. Die A. bildet allgemein den Gegenstand der menschlichen Praxis und Erkenntnis; sie ist dem Menschen in seiner Sinneserfahrung unmittelbar gegeben und wird in Empfindungen, Wahrnehmungen, Begriffen, Aussagen, Theorien usw. widergespiegelt. Der Idealismus erklärt die A. entweder für ein Produkt menschlichen Bewußtseins (subjektiver Idealismus) oder für die Schöpfung eines geistigen Wesens wie Gott, absolute Idee usw. (objektiver Idealismus). Austromarxismus: Bezeichnung für die von den Führern und Theoretikern der österreichischen Sozialdemokratie vor und nach dem ersten Weltkrieg entwickelten revisionistischen Anschauungen. Die Hauptvertreter des A. waren F. Adler, M. Adler, V. Adler, Renner und Bauer. Der Ausgangspunkt ihrer Revision der revolutionären Theorie und Politik des Marxismus war die nationale Frage. Sie unterlagen dem Einfluß des bürgerlichen Nationalismus, als sie in ihrem Nationalitätenprogramm das Selbstbestimmungsrecht der Nationen ablehnten und lediglich eine national-kulturelle Autonomie propagierten. In der Folge gingen sie auch in anderen Grundfragen der Politik von der revolutionären Linie ab und betrieben eine opportunistische Reformpolitik, die für die meisten Parteien der II. Inter-;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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