Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 270

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 270 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 270); Das Kapital' 270 ökonomischen Gesetze formuliert, vor allem das ökonomische Bewegungsgesetz, die ökonomischen Grundlagen des Klassenkampfes des Proletariats und der sozialistischen Revolution aufdeckt und die geschichtliche Notwendigkeit der Ablösung des Kapitalismus durch die kommunistische Gesellschaftsformation begründet. Marx begann mit seinen ökonomischen Forschungen 1843 und setzte sie bis zu seinem Tod 1883 fort; er hat also faktisch vierzig Jahre an seinem Hauptwerk gearbeitet. Es lassen sich drei Etappen der unmittelbaren Arbeit am Kapital unterscheiden: 1857-1858 faßte Marx die Ergebnisse seiner bis dahin bereits umfangreichen Untersuchungen in einem Manuskript von mehr als fünfzig Druckbogen zusammen, das unter dem Titel Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie bekannt geworden ist. Es ist die erste Fassung - der Rohentwurf - seines Hauptwerkes. Die Grundrisse gehören zu den klassischen Werken der marxistisch-leninistischen Weltanschauung, sie enthalten einen großen Reichtum an ökonomischen und philosophischen Fragestellungen. ( Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie [Rohentwurf/) 1859 beginnt er mit der Druckfassung des ersten Teils, der als Buch im gleichen Jahr unter dem Titel Zur Kritik der Politischen Ökonomie. Erstes Heft erscheint. Nach weiteren umfangreichen Studien schreibt Marx von 1861 bis 1863 auf der Grundlage des Rohentwurfs eine zweite Fassung seines Hauptwerkes, einen Entwurf aller vier Bände des späteren Kapitals. Diese Fassung enthält den ersten systematischen Entwurf des ersten Bandes und umfangreiche Ausarbeitungen zu den Themen des zweiten und dritten Bandes sowie die Theorien über den Mehrwert, die Marx und Engels später als den vierten Band des Kapitals be- zeichneten. Weitere Ergebnisse seiner ökonomischen und philosophischen Forschungen veranlaßten Marx, 1863 bis 1865 eine dritte Fassung des Kapitals, die systematischen Bände eins bis drei, zu schreiben. Auf dieser Grundlage geht Marx 1866 bis 1867 an die Endfassung des ersten Bandes seines Hauptwerkes, der noch 1867 in Hamburg mit einer Widmung für Wilhelm Wolff erschien. Als Marx 1857 mit der zusammenfassenden Darstellung seiner Forschungsresultate begann, waren die ökonomischen Grundprobleme geklärt, aber im Fortgang seiner Arbeit entstanden viele neue Detailprobleme, weil Gegenstände, die man seit vielen Jahren zum Hauptobjekt seiner Studien gemacht, sobald schließlich mit ihnen abgerechnet werden soll, immer wieder neue Seiten zeigen und neue Bedenken sollizitieren. (MEW, 29, 550) In den folgenden Jahren arbeitete Marx vor allem am zweiten und dritten Band, jedoch gelang es ihm nicht, sie noch selbst in Druck zu geben. Diese beiden Bände wurden nach Marx Tod von Engels herausgegeben. Den vierten Band hat Kautsky erst nach Engels’ Tod in drei Teilen von 1905 bis 1910 veröffentlicht, jedoch enthält diese Ausgabe wesentliche Mängel. Die erste wissenschaftlich einwandfreie Ausgabe des vierten Bandes ist erst 1954 bis 1961 vom Institut für Marxismus-Leninismus in Moskau ediert worden. Das Kapital ist das Hauptwerk von Marx, in dem er nicht nur seine ökonomische Theorie darlegt und begründet, sondern auch die marxistische Philosophie und den wissenschaftlichen Kommunismus angewandt und entwickelt hat. Die schöpferische Anwendung der materialistischen Dialektik als Methode und Denkweise in Verbindung mit der materialistischen Geschichtsauffassung ermöglichte es Marx, das Wesen und die Gesetzmäßigkeiten der;
Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 270 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 270) Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 270 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 270)

Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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