Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 160

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 160 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 160); Erkenntnis 160 der gesellschaftlichen Praxis bedeutet daher zugleich auch eine historische Grenze unserer Erkenntnis. Wir können nur unter den Bedingungen unsrer Epoche erkennen und soweit diese reichen. (Ebenda, 508) Da die gesellschaftliche Praxis ständig fonschreitet, sind alle Grenzen der Erkenntnis relativ, historisch bedingt, und werden im unendlichen Erkenntnisprozeß immer weiter hinausgeschoben. Erkenntnis: Prozeß und Resultat der theoretischen Widerspiegelung der objektiven Realität im menschlichen Bewußtsein. Der E.prozeß im umfassenden Sinne ist die sich historisch entwickelnde E. der objektiven Realität durch die Menschheit, im engeren Sinne die einzelne E. über einen bestimmten Gegenstand. E. als Resultat des E.prozes-ses im umfassenden Sinne ist die Gesamtheit des jeweils erreichten menschlichen Wissens, das seinen höchsten und systematisch geordneten Ausdruck in der Wissenschaft findet, im engeren Sinne das Wissen über einen bestimmten Kreis von Gegenständen. Die E. entspringt nicht einem mystischen E.trieb, sondern hat ihre Grundlage und entscheidende Triebkraft in der gesellschaftlichen * Praxis. Die Praxis und die praktischen Bedürfnisse der Menschen, vor allem die der Produktion, bestimmen die Entwicklungsrichtung der E., aus der Praxis erwachsen ihr die entscheidenden Aufgaben, und die Praxis liefert auch die materiellen Mittel (Instrumente, wissenschaftliche Geräte) zur Lösung dieser Aufgaben. Die E. der Naturgegenstände mit ihren Eigenschaften und der Naturgesetze ist die wichtigste Voraussetzung dafür, den Menschen die Naturkräfte in der Produktion dienstbar zu machen. Die E. der gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze ermöglicht es ihnen, den sozialen Lebensprozeß bewußt und planmäßig zu lenken. Diesem Ziel dient letzten Endes, direkt oder vermittelt, alle E. So mündet schließlich die E. wieder in die Praxis ein, wobei sich erweist, in welchem Grade sie mit der objektiven Realität übereinstimmt. Die Praxis ist das letzte und entscheidende Kriterium für die Richtigkeit der E. Die E. der objektiven Realität durch die Menschheit ist ein komplizierter, vielgestaltiger und langwieriger Prozeß. Dabei verläuft der Weg der E., sowohl des einzelnen E.prozesses als auch der menschlichen Gesamt-E., von der Erscheinung zum Wesen, von der Sammlung, Vergleichung und Klassifizierung der Tatsachen zur Aufdek-kung ihrer inneren, allgemeinen und notwendigen Zusammenhänge, zur Feststellung ihrer Gesetze. Zugleich ist die E. ein dialektischer Prozeß des Aufsteigens vom Konkreten zum Abstrakten und von diesem zu einer höheren Form des Konkreten. Die E. stößt in ihrer Entwicklung ständig auf Grenzen, die jedoch historisch bedingt sind. Sie hängen vom Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse der Gesellschaft, insbesondere von den wissenschaftlichen Instrumenten und Geräten sowie vom bereits erreichten Wissensstand ab und werden fortlaufend verändert. Das ist ein unendlicher Prozeß, in dem sich die Souveränität der menschlichen E. verwirklicht und der Widerspruch zwischen den jeweils beschränkten Möglichkeiten der E. und der unbeschränkten E.fähig-keit ständig gelöst und erneut gesetzt wird. Die E. kann keinen endgültigen Abschluß mit der Fixierung einer allumfassenden absoluten * Wahrheit finden. Sie kann sich der absoluten Wahrheit nur durch immer neue E. relativer Wahrheiten annähem, ohne sie jemals zu erreichen. Die absolute Wahrheit wird in den relativen;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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