Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1985, Seite 539

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 539 (Wb. ML Phil. DDR 1985, S. 539); 539 Verifikationsprinzip von ihm geschaffnen Welt anschaut. (MEW, ЕВ I, 517) In diesem Prozeß der V. entfalten und entwickeln sich zugleich neue Kräfte und Fähigkeiten des Menschen. Es ist der geschichtliche Prozeß der Veränderung des Menschen durch seine eigene Tätigkeit, die geschichtliche Bildung und Entfaltung des Subjekts in der Wechselwirkung mit der von ihm veränderten, geprägten, umgeschaffenen und auch neugeschaffenen objektiven Welt. In der Philosophie vor Marx wurde der Gedanke der V. am umfassendsten von Hegel entwickelt. Allerdings verstand er die menschliche Tätigkeit nur als geistige Arbeit, und zugleich identifizierte er die V. in unhistorischer Weise mit der Entfremdung. Marx hat in seinen ökonomischen Arbeiten (Das Kapital, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie) nachgewiesen, daß die menschliche Arbeit immer V. ist, aber diese V. nur unter bestimmten historischen Bedingungen, vor allem im Kapitalismus, die Form der Entfremdung annimmt. Verifikation: erkenntnistheore- tisch-methodologischer Begriff, der den Prozeß der Feststellung der Wahrheit wissenschaftlicher Hypothesen durch ihre empirische und theoretische Überprüfung bezeichnet. Die V. einer Hypothese kann auf unmittelbare oder auf mittelbare Weise erfolgen. Im ersten Fall handelt es sich um eine empirische Überprüfung durch den Vergleich mit den Daten der Beobachtung und des Experiments. Im zweiten Fall handelt es sich um eine theoretisch-logische Überprüfung durch die Feststellung der theoretischen und logischen Beziehungen der gegebenen Hypothese zu anderen wissenschaftlichen Theorien, Gesetzen, Thesen, die bereits verifiziert sind. In entwickelten wissenschaftlichen Theorien ist eine unmittelbare, empirische V. meist nicht möglich, weil ihr Zusammenhang mit der objektiven Realität durch verschiedene Zwischenglieder vermittelt ist. Deshalb ist die V. wissenschaftlicher Hypothesen ein komplizierter Prozeß, in dem die Überprüfung ihres Wahrheitsgehalts in der dialektischen Wechselwirkung von empirischen und theoretisch-logischen Methoden und Mitteln auf der Grundlage der gesellschaftlichen ■ Praxis als dem höchsten Kriterium der Wahrheit erfolgt. Da jede V. eine geschichtlich begrenzte Praxis zur Grundlage hat, besitzt sie immer relativen Charakter ( relative Wahrheit). Vom Neupositivismus wurde das Verfahren der unmittelbaren, empirischen V. einseitig zum sog. Verifikations-prinzip verabsolutiert. Verifikationsprinzip: Bezeich- nung für eine Grundthese des logischen Positivismus, in welcher der subjektiv-idealistische Charakter dieser philosophischen Strömung deutlich zum Ausdruck kommt. Das sog. V. besagt erstens, daß der Sinn einer Aussage identisch ist mit den Bedingungen ihrer Verifikation, und zweitens, daß die Verifikation einer Aussage durch ihre Rückführung auf die Erfahrung erfolgt, d. h. auf unmittelbare Sinneswahrnehmungen. Das V. verabsolutiert in einseitiger Weise die subjektiv-idealistisch interpretierte Sinneserfahrung, ignoriert weitgehend die Rolle des theoretischen Denkens in der wissenschaftlichen Erkenntnis und leugnet den Widerspiegelungscharakter der Erkenntnisse. Die konsequente Anwendung des V. führt dazu, alle theoretischen Begriffe der modernen Wissenschaft für sinnlos zu erklären, da sie nicht auf unmittelbare Sinneserfahrung rückführbar sind. Deshalb waren die Vertreter des logischen Positivismus gezwungen, das Prinzip abzuschwä-;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Alfred Kosing, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Wb. ML Phil. DDR 1985, S. 1-616).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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