Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1985, Seite 525

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 525 (Wb. ML Phil. DDR 1985, S. 525); 525 Tugend an Gottes Vollkommenheit orientiert war. Thomas von Aquin erklärte Klugheit, Gerechtigkeit, Mäßigkeit und Starkmut zu den Haupt-T., die musterbildlich in Gott existieren und die der Mensch mit Gottes Hilfe erlangt. Doch diese T. sind weniger auf das irdische Leben gerichtet als vielmehr auf das Göttliche und die Abkehr von den Bedürfnissen des Körpers. (Thomas von Aquin: Summe der Theologie; II, 61,5) Die Philosophen und Moraltheoretiker der fortschrittlichen Bourgeoisie, insbesondere englische und französische, gaben dem Begriff der T. wieder einen weltlichen, auf das praktische Leben gerichteten Sinn. Sie zeigten den Zusammenhang von T. und Interessen der Menschen und nahmen der T. so den Heiligenschein. Shaftesbury sah die Tugend in der Harmonie zwischen den egoistischen und den gesellschaftlichen Neigungen des Menschen. Holbach bezeichnte die T. als die Kunst, durch Förderung der Glückseligkeit anderer sich selbst glücklich zu machen. Tugendhaft sein heißt also, sein Interesse in einer Sache sehen, die mit den Interessen anderer übereinstimmt; das heißt: die Wohltaten und Vergnügen genießen, die man ihnen bereitet. (Holbach: System der Natur, I, 15) Diese Auffassungen mündeten in der weiteren Entwicklung in den Utilitarismus. In der klassischen deutschen Philosophie dagegen wurde der Begriff der T. im Geist des Idealismus entwickelt und zugleich auf das moralische Verhalten im engeren Sinne eingeschränkt. Kant definierte die T. als eine moralische Stärke des Willens Tugend ist also die moralische Stärke des Willens eines Menschen in Befolgung seiner Pflicht: welche eine moralische Nöthigung durch seine eigene gesetzgebende Vernunft ist, insofern diese sich zu einer das Gesetz ausführenden Gewalt selbst constituirt. (Die Meta- physik der Sitten. In: Kant’s gesammelte Schriften, VI, Berlin 1907, 405) Diese Auffassung läuft darauf hinaus, die T. in der Erfüllung der Pflicht um der Pflicht willen zu sehen, was zu einem leeren Formalismus führt, wie Hegel bereits kritisch gegen Kant einwandte. Nach Hegel kann die T. nur im dialektischen Zusammenhang des Individuums mit der Sittlichkeit bestimmt werden und erscheint dann als die einfache Angemessenheit des Individuums an die Pflichten der Verhältnisse, denen es angehört oder als Rechtschaffenheit. Was der Mensch tun müsse, welches die Pflichten sind, die er zu erfüllen hat, um tugendhaft zu sein, ist in einem sittlichen Gemeinwesen leicht zu sagen, - es ist nichts anderes von ihm zu tun, als was ihm in seinen Verhältnissen vorgezeichnet, ausgesprochen und bekannt ist Die verschiedenen Seiten der Rechtschaffenheit können ebensogut auch Tugenden genannt werden, weil sie ebensosehr Eigentum des Individuums sind. Das Reden aber von der Tugend grenzt leicht an leere Deklamation, weil damit nur von einem Abstrakten und Unbestimmten gesprochen wird (Hegel Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 150) In der marxistisch-leninistischen Ethik findet der Begriff der T. bislang eine unterschiedliche Bewertung. Seine vorwiegend idealistische Interpretation und auch sein Mißbrauch zu reaktionären Zwek-ken haben gegen seine Verwendung manche Vorbehalte entstehen lassen. Doch wird die Ethik und die sozialistische Moral auf die Dauer kaum auf ihn verzichten können. Historisch-materialistisch interpretiert, widerspiegelt er einen wichtigen Aspekt der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung und der aktiven Beziehung der Individuen zur sozialistischen Gesellschaft. Objektive Anforde-;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Alfred Kosing, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Wb. ML Phil. DDR 1985, S. 1-616).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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