Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1985, Seite 172

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 172 (Wb. ML Phil. DDR 1985, S. 172); F Faktum (von lat. facere = machen): wörtlich: das Gemachte, die Tatsache; der Begriff des F. wird in Philosophie und Wissenschaft nicht einheitlich verwendet. Seine Interpretation hängt erstens mit der jeweiligen philosophischen Grundposition und zweitens mit dem konkreten Wissensgebiet zusammen. So unterscheiden sich z. B. physikalische und historische Fakten erheblich, wenngleich sie auch Gemeinsames besitzen. In Abhängigkeit von der philosophischen Grundposition läßt sich eine materialistische und eine idealistische Interpretation des F. feststellen. Im Sinne des Materialismus wird unter F. ein objektiv-realer Tatbestand, Sachverhalt, Zustand oder ein objektiv-reales Ereignis in der Natur, in der menschlichen Gesellschaft und ihrer Geschichte oder ein subjektiv-realer Tatbestand im Bewußtsein, im Denken, Fühlen oder Wollen eines Menschen verstanden, der in seiner qualitativen und quantitativen Beschaffenheit vom erkennenden Subjekt und dessen Bewußtsein unabhängig, für dieses also objektiv gegeben ist. Die verschiedenen Spielarten des subjektiven Idealismus dagegen interpretieren das F. als Bewußtseinsinhalt, der durch die beobachtende, wahrnehmende, messende, ordnende, denkende, konstruktive Tätigkeit des Bewußtseins bestimmt oder gar erzeugt wird. Damit wird der objektive Charakter des F. bestritten. Die idealistische Interpretation des F. findet Nahrung in dem Umstand, daß Fakten, Tatsachen im Erkenntnisprozeß erfaßt werden und für unser Wissen und unser Handeln erst dadurch Bedeutung gewinnen, daß wir Kenntnis von ihnen erlangen. Ein F. tritt uns in der Regel nicht direkt als nackte und fertige Tatsache gegenüber, die unmittelbar evident ist ( Evidenz), sondern sie muß meist in einem komplizierten Erkenntnisprozeß durch Beobachtung Wahrnehmung, Messung, Vergleich, Analyse, historische Quellenkritik usw. als Tatsache in ihrer objektiven Beschaffenheit erfaßt, rekonstruiert und in Gestalt empirischen Wissens reproduziert werden. Die so gewonnenen F. bilden einerseits das empirische Fundament für theoretische Verallgemeinerungen, andererseits werden F. aber stets ausgehend von einer bestimmten Theorie erfaßt, reproduziert und bewertet. Eine einseitige Betrachtung der F. und ihre Verabsolutierung ist eine der erkenntnistheoretischen Quellen des Positivismus. Insbesondere die Auffassung des logischen Atomismus versuchte, die objektive Realität auf zusammenhanglose F. zurückzuführen. Die einseitige Interpretation der F. in der Gesellschaft und ihrer Geschichte bildete auch eine wichtige erkenntnistheoretische Quelle für die Entgegensetzung von nomothetischen Naturwissenschaften und ideographischen Geisteswissenschaften (Windelband, Rickert). Danach seien nur die Naturwissenschaften Gesetzeswissenschaften, während die Gesellschaftswissenschaften lediglich einmalige, unwiederholbare F. beschreiben. Faktologie, bloße Beschreibung und theorieloser Empirismus in der bürgerlichen Gesellschaftswissenschaft der Gegenwart beruhen weitgehend auf diesen Grundlagen. Falsifikationsprinzip: erkennt- nistheoretische Grundthese des von Popper vertretenen kritischen Rationalismus. Popper vertritt die Auffassung, daß das entscheidende;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Alfred Kosing, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Wb. ML Phil. DDR 1985, S. 1-616).

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