Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben 1970, Seite 38

Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger 1970, Seite 38 (Wiedereingl. Strafentl. DDR 1970, S. 38); 3. Außerdem ist festzustellen, ob ein Arbeitsplatz bzw. Wohn-raum benötigt wird. Erfahrungsgemäß haben viele Betriebe das Arbeitsrechtsverhältnis während der Inhaftierung der Werktätigen nicht gelöst. Den Strafvollzugseinrichtungen ist noch vor der Entlassung mitzuteilen, wo die betreffenden Bürger arbeiten und wohnen werden. Das Einleben und Einarbeiten geht dann schneller und wirkt sich in den meisten Fällen günstig auf die Fortsetzung des Erziehungsprozesses aus. Dieser Grundsatz muß jedoch immer konkret geprüft werden. Die Rückkehr in ein ungefestigtes Kollektiv bedeutet mehr Schaden als Nutzen. In bestimmten Fällen sind Einschränkungen und Abweichungen von dem für die Arbeitsplatzbereitstellung geltenden Grundsatz auch beim Vorliegen einer beruflichen Qualifikation notwendig. Das trifft zu, wenn ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde oder wenn aus anderen Gründen ein Einsatz an gleicher Stelle oder in gleicher Funktion nicht mehr vertretbar ist. Der Arbeitseinsatz soll nach Möglichkeit in den Betrieben erfolgen, in denen die Strafgefangenen vor ihrer Verurteilung tätig waren. Hier sind ihre Leistungen, ihre Vorzüge und ihre Schwächen am besten bekannt. 4. Es ist zu untersuchen, ob die Strafentlassenen von Familienangehörigen aufgenommen werden können und ob diese einen günstigen Einfluß ausüben. Gerade in der Familie, der kleinsten Zelle unseres sozialistischen Staates, können wahrhaft menschliche Beziehungen dazu beitragen, daß die Strafentlassenen am schnellsten in die Gemeinschaft der Bürger unseres Staates zurückfinden. Das darf aber nicht dazu führen, vorhandene Konflikte und Spannungen zu übersehen. Ehe dazu Vorschläge gemacht werden, muß die tatsächliche Situation sehr gründlich erforscht sein. Hier begangene Fehler oder Versäumnisse können zu erneuten Konflikten bis zur Gesetzesverletzung und zur restlosen Zerrüttung der Familie führen. Vor solchen und ähnlichen Fragen können die Mitarbeiter der örtlichen Räte jeden Tag stehen und müssen zu Lösungen kommen. Die Beratung der Bürger in solchen Fällen erfordert sehr viel Menschenkenntnis, Takt, Fingerspitzengefühl, aber auch Entschlossenheit; allgemeingültige Rezepte gibt es hierfür nicht. 5. Entsprechend den bereits behandelten Kriterien ist die Differenzierung der Strafentlassenen vorzunehmen. Nach gründlicher Prüfung ist festzulegen, welche Anstrengungen für die Wiedereingliederung erforderlich sind und ob a) ein Betreuungsprogramm auszuarbeiten ist; 38;
Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger 1970, Seite 38 (Wiedereingl. Strafentl. DDR 1970, S. 38) Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger 1970, Seite 38 (Wiedereingl. Strafentl. DDR 1970, S. 38)

Dokumentation: Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger 1970, Autorenkollektiv, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fach« literatur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden, 1. Auflage, 1970 (Wiedereingl. Strafentl. DDR 1970, S. 1-208).
Autoren der einzelnen Kapitel: Dr. rer. pol. Alfred Meyer, Kapitel 1, Kapitel 3.2, 3.3, 3.4; Dipl.-Jur. Otto Adam, Kapitel 2; Dr. jur. habil. Lothar Bohmüller, Kapitel 3.1, 3.5. Redaktionsschluß: 31. Januar 1970.
Inhaltsverzeichnis: Einleitung, S. 7; 1. Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 11; 1.1. Die Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Strafvollzug, S. 12; 1.2. Die gesetzlichen Grundlagen der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 13; 1.3. Die Differenzierung der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 16; 1.3.1. Die gründliche Einschätzung der Strafentlassenen — eine; Voraussetzung für die richtige Differenzierung der Wiedereingliederung, S. 18; 1.3.2. Die Einteilung der Strafentlassenen in Kategorien bzw. Gruppen — eine Erleichterung für den Differenzierungsprozeß, S. 19; 1.4. Die richtige Vorbereitung der Wiedereingliederung — eine entscheidende Phase, S. 24; 1.4.1. Die umfassende Beurteilung der Strafgefangenen durch die Vollzugsorgane ist eine wichtige Voraussetzung für die zielgerichtete Wiedereingliederung, S. 26; 1.4.1.1. Einige Bemerkungen zum Wert der gegenwärtig gefertigten Abschlußberichte, S. 27; 1.4.1.2. Zu den Angaben eines Abschlußberichtes als wesentliche; Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, S. 30; 1.4.2. Zur Problematik der unmittelbaren Vorbereitung der Wiedereingliederung durch die verantwortlichen Fachabteilungen der zuständigen örtlichen Räte, S. 37; 1.4.3. Zum Inhalt von Betreuungsprogrammen für Strafentlassene, S. 40; 2. Die Maßnahmen zur Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 45; 2.1. Zum Anwendungsbereich der Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 45; 2.2. Einige Bemerkungen zur Charakterisierung der als kriminell gefährdet zu erfassenden Personen, S. 46; 2.3. Die Erfassung kriminell gefährdeter Bürger ist Aufgabe der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, S. 50; 2.4. Die Bedeutung und der Inhalt der Betreuungsprogramme für kriminell gefährdete Bürger, S. 52; 2.5. Zur Durchführung der Erziehung kriminell Gefährdeter und zur Kontrolle über die Realisierung der festgelegten Erziehungsmaßnahmen, S. 64; 2.5.1. Die Durchsetzung und Kontrolle der Vereinbarungen müssen eine Einheit bilden, S. 64; 2.5.2. Einige Bemerkungen zur Gestaltung des Erziehungsprozesses, S. 66; 2.5.3. Zur Beendigung vereinbarter Maßnahmen, S. 69; 3. Die Wiedereingliederung Strafentlassener und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger sind wichtige Aufgaben bei der Vorbeugung der Kriminalität, der Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, S. 71; 3.1. Die Verantwortung der örtlichen Räte, der Gerichte und der Deutschen Volkspolizei für die Wiedereingliederung Strafentlassener und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 72; 3.1.1. Zur Zusammenarbeit mit den Gerichten, S. 76; 3.1.2. Zum Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei, S. 78; 3.2. Die Einbeziehung der Werktätigen bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 82; 3.2.1. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter, ihre Rechtsstellung und Aufgaben, S. 84; 3.2.2. Die richtige Auswahl und die Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, S. 87; 3.2.3. Die Befähigung der ehrenamtlichen Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben, S. 89; 3.2.4. Zur Arbeitsweise der ehrenamtlichen Mitarbeiter, S. 92; 3.3. Die Aufgaben der Betriebe bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 96; 3.3.1. Die Verantwortung der Betriebsleiter, S. 99; 3.3.2. Die Aufgaben der Kaderabteilungen, S. 104; 3.3.3. Die Erziehung der Strafentlassenen bzw. kriminell gefährdeten Bürger durch ihre gleichberechtigte Teilnahme am Produktionsprozeß, an der Qualifizierung und bei der Gestaltung der kollektiven Beziehungen, S. 106; 3.4. Die Unterstützung des Erziehungs- und Wiedereingliederungsprozesses durch die Gewerkschaften, S. 109; 3.5. Die Notwendigkeit der Herstellung richtiger und zweckmäßiger Informationsbeziehungen, S. 110; Anhang: Übersichtsdarstellung zur Verantwortung und Zuständigkeit der staatlichen Organe für die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 123; Schematische Zusammenstellung der sich aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben ergebenden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Probleme der Zusammenarbeit, S. 125; Teil I — Sozialistischer Strafvollzug, Deutsche Volkspolizei, örtliche Organe, Rechtspflegeorgane und gesellschaftliche Kräfte (Gesamtübersicht), S. 125; Teil II — Kreistage, Räte und Fachabteilungen, S. 133; Teil III — Volkspolizei-Kreisämter, S. 137; Anschauliche Darstellung der wesentlichsten Aufgaben bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger in einer Kreisstadt (Modell), S. 139; Modellübersicht Wiedereingliederung und Erziehung kriminell Gefährdeter, S. 147; Informationsmodell — Bereich Inneres — Kreisstadt Altenburg, S. 148; Auszug aus den wesentlichen Informationsbeziehungen des Bereiches Inneres der Kreisstadt Altenburg, S. 149; Übersicht über die Aufgaben der Räte der Kreise bei der Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entsprechend der 1. DB zur StPO der DDR vom 5. Juni 1968 (GBl. II 1968, S. 392), S. 152; Auszug aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 (GBl. I 1968, S. 199), S. 153; Auszug aus dem Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik — StGB — vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 1) unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die Verwirklichung der erfaßten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entsprechend der Ersten Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung der DDR vom 5. Juni 1968 (GBl. II 1968, S. 392), S. 156; Auszug aus dem Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Frei-; heitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) - SVWG - vom 12. Januar 1968 (GBl. I 1968, S. 109), S. 164; Auszug aus dem Gesetz über die Eintragung und Tilgung im Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik (Strafregistergesetz) vom 11. Juni 1968 (GBL I 1968, S. 237), S. 167; Auszug aus dem Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 (GBl. I 1968, S. 232), S. 171; Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die Verwirklichung der staatlichen Kontroll- und Erziehungsaufsicht gemäß § 249 StGB entsprechend der Ersten Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung der DDR vom 5. Juni 1968 (GBl. II 1968, S. 392), S. 175; Auszug aus dem Gesetz über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke vom 11. Juni 1968 (GBl. I 1968, S. 273), S. 182; Auszug aus dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahl und Tätigkeit der Schiedskommissionen — Schiedskommissionsordnung - vom 4. Oktober 1968 (GBl. I 1968, S. 299), S. 185; Auszug aus dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahl und Tätigkeit der Konfliktkommissionen — Konfliktkommissionsordnung — vom 4. Oktober 1968 (GBl. I 1968, S. 287), S. 188; Auszug aus der Verordnung über OrdnungsWidrigkeiten vom 16. Mai 1968 (GBl. II 1968, S. 359), S. 191; Auszug aus der Ordnung über „Gewerkschaftliche Aufgaben bei der Vorbeugung, Bekämpfung und Verhütung von Straftaten, bei der Erziehung kriminell Gefährdeter, der Erziehung von auf Bewährung Verurteilten sowie der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ — Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 10. März 1969, S. 193; Sachwortverzeichnis, S. 202.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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