Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben 1970, Seite 104

Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger 1970, Seite 104 (Wiedereingl. Strafentl. DDR 1970, S. 104); die Betriebe dieser Größenordnung, gleichgültig ob es sich um volkseigene, halbstaatliche oder Privatbetriebe handelt. Ihre Betriebsleiter tragen für deren Durchführung die gleiche Verantwortung. Dabei bedarf es oftmals keiner „ausgefeilten“ Organisationsanweisung, weil die Situation relativ leichter zu überblicken ist und der Betriebsleiter oder seine Vertreter fast jeden Werktätigen kennen. Die übergeordneten Wirtschaftsorgane, wie z. B. die Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die Bezirkswirtschaftsräte usw., sind gemäß § 61 Abs. 2 SVWG und § 7 Abs. 3 der Verordnung vom 15. August 1968 verpflichtet, darauf Einfluß zu nehmen, daß die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in den unterstellten bzw. nachgeordneten Betrieben und Einrichtungen eingehalten und durchgesetzt werden. 3.3.2. Die Aufgaben der Kaderabteilungen Die Kaderabteilungen der Betriebe und ihnen gleichgestellten Einrichtungen organisieren, koordinieren und kontrollieren im Aufträge des jeweiligen verantwortlichen Leiters die Wiedereingliederung Strafentlassener und die Erziehung kriminell Gefährdeter. Die meisten Werk- bzw. Betriebsleiter-Anweisungen enthalten für den Direktor für Kader und Qualifizierung bzw. für den Kaderleiter entsprechende Festlegungen. Durch die Kaderabteilungen bzw. Personalbüros wird nach Vereinbarung mit dem Amt für Arbeit und Berufsausbildung des Rates des Kreises die Einstellung der betreffenden Bürger vorgenommen. Dazu erhalten die Kaderabteilungen bzw. Personalbüros von den örtlichen Räten und den Gerichten (wenn Strafaussetzung auf Bewährung nach § 349 StPO vorliegt) oder den Volkspolizei-Kreisämtern (wenn auf staatliche Kontrollmaßnahmen nach § 48 StGB erkannt wurde) entsprechende Informationen zur Person der Strafentlassenen sowie Hinweise und Vorschläge, wie die erzieherische Einflußnahme und in welchen Fällen und wie der Informationsfluß erfolgen soll. Bei kriminell gefährdeten Personen erhalten sie darüber hinaus Teile der Vereinbarung bzw. des Betreuungsprogramms zur Realisierung. Die Kaderabteilungen bzw. Personalbüros haben im Regelfall folgende Maßnahmen zu gewährleisten: 1. Beim Einsatz Strafentlassener bzw. kriminell Gefährdeter zu beachten, daß a) keine Konzentrationen in Werkabteilungen entstehen (z. B. in 104;
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Dokumentation: Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger 1970, Autorenkollektiv, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fach« literatur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden, 1. Auflage, 1970 (Wiedereingl. Strafentl. DDR 1970, S. 1-208).
Autoren der einzelnen Kapitel: Dr. rer. pol. Alfred Meyer, Kapitel 1, Kapitel 3.2, 3.3, 3.4; Dipl.-Jur. Otto Adam, Kapitel 2; Dr. jur. habil. Lothar Bohmüller, Kapitel 3.1, 3.5. Redaktionsschluß: 31. Januar 1970.
Inhaltsverzeichnis: Einleitung, S. 7; 1. Die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 11; 1.1. Die Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Strafvollzug, S. 12; 1.2. Die gesetzlichen Grundlagen der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 13; 1.3. Die Differenzierung der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 16; 1.3.1. Die gründliche Einschätzung der Strafentlassenen — eine; Voraussetzung für die richtige Differenzierung der Wiedereingliederung, S. 18; 1.3.2. Die Einteilung der Strafentlassenen in Kategorien bzw. Gruppen — eine Erleichterung für den Differenzierungsprozeß, S. 19; 1.4. Die richtige Vorbereitung der Wiedereingliederung — eine entscheidende Phase, S. 24; 1.4.1. Die umfassende Beurteilung der Strafgefangenen durch die Vollzugsorgane ist eine wichtige Voraussetzung für die zielgerichtete Wiedereingliederung, S. 26; 1.4.1.1. Einige Bemerkungen zum Wert der gegenwärtig gefertigten Abschlußberichte, S. 27; 1.4.1.2. Zu den Angaben eines Abschlußberichtes als wesentliche; Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, S. 30; 1.4.2. Zur Problematik der unmittelbaren Vorbereitung der Wiedereingliederung durch die verantwortlichen Fachabteilungen der zuständigen örtlichen Räte, S. 37; 1.4.3. Zum Inhalt von Betreuungsprogrammen für Strafentlassene, S. 40; 2. Die Maßnahmen zur Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 45; 2.1. Zum Anwendungsbereich der Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 45; 2.2. Einige Bemerkungen zur Charakterisierung der als kriminell gefährdet zu erfassenden Personen, S. 46; 2.3. Die Erfassung kriminell gefährdeter Bürger ist Aufgabe der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, S. 50; 2.4. Die Bedeutung und der Inhalt der Betreuungsprogramme für kriminell gefährdete Bürger, S. 52; 2.5. Zur Durchführung der Erziehung kriminell Gefährdeter und zur Kontrolle über die Realisierung der festgelegten Erziehungsmaßnahmen, S. 64; 2.5.1. Die Durchsetzung und Kontrolle der Vereinbarungen müssen eine Einheit bilden, S. 64; 2.5.2. Einige Bemerkungen zur Gestaltung des Erziehungsprozesses, S. 66; 2.5.3. Zur Beendigung vereinbarter Maßnahmen, S. 69; 3. Die Wiedereingliederung Strafentlassener und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger sind wichtige Aufgaben bei der Vorbeugung der Kriminalität, der Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, S. 71; 3.1. Die Verantwortung der örtlichen Räte, der Gerichte und der Deutschen Volkspolizei für die Wiedereingliederung Strafentlassener und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 72; 3.1.1. Zur Zusammenarbeit mit den Gerichten, S. 76; 3.1.2. Zum Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei, S. 78; 3.2. Die Einbeziehung der Werktätigen bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 82; 3.2.1. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter, ihre Rechtsstellung und Aufgaben, S. 84; 3.2.2. Die richtige Auswahl und die Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, S. 87; 3.2.3. Die Befähigung der ehrenamtlichen Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben, S. 89; 3.2.4. Zur Arbeitsweise der ehrenamtlichen Mitarbeiter, S. 92; 3.3. Die Aufgaben der Betriebe bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, S. 96; 3.3.1. Die Verantwortung der Betriebsleiter, S. 99; 3.3.2. Die Aufgaben der Kaderabteilungen, S. 104; 3.3.3. Die Erziehung der Strafentlassenen bzw. kriminell gefährdeten Bürger durch ihre gleichberechtigte Teilnahme am Produktionsprozeß, an der Qualifizierung und bei der Gestaltung der kollektiven Beziehungen, S. 106; 3.4. Die Unterstützung des Erziehungs- und Wiedereingliederungsprozesses durch die Gewerkschaften, S. 109; 3.5. Die Notwendigkeit der Herstellung richtiger und zweckmäßiger Informationsbeziehungen, S. 110; Anhang: Übersichtsdarstellung zur Verantwortung und Zuständigkeit der staatlichen Organe für die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben, S. 123; Schematische Zusammenstellung der sich aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben ergebenden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Probleme der Zusammenarbeit, S. 125; Teil I — Sozialistischer Strafvollzug, Deutsche Volkspolizei, örtliche Organe, Rechtspflegeorgane und gesellschaftliche Kräfte (Gesamtübersicht), S. 125; Teil II — Kreistage, Räte und Fachabteilungen, S. 133; Teil III — Volkspolizei-Kreisämter, S. 137; Anschauliche Darstellung der wesentlichsten Aufgaben bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger in einer Kreisstadt (Modell), S. 139; Modellübersicht Wiedereingliederung und Erziehung kriminell Gefährdeter, S. 147; Informationsmodell — Bereich Inneres — Kreisstadt Altenburg, S. 148; Auszug aus den wesentlichen Informationsbeziehungen des Bereiches Inneres der Kreisstadt Altenburg, S. 149; Übersicht über die Aufgaben der Räte der Kreise bei der Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entsprechend der 1. DB zur StPO der DDR vom 5. Juni 1968 (GBl. II 1968, S. 392), S. 152; Auszug aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 (GBl. I 1968, S. 199), S. 153; Auszug aus dem Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik — StGB — vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 1) unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die Verwirklichung der erfaßten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entsprechend der Ersten Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung der DDR vom 5. Juni 1968 (GBl. II 1968, S. 392), S. 156; Auszug aus dem Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Frei-; heitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) - SVWG - vom 12. Januar 1968 (GBl. I 1968, S. 109), S. 164; Auszug aus dem Gesetz über die Eintragung und Tilgung im Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik (Strafregistergesetz) vom 11. Juni 1968 (GBL I 1968, S. 237), S. 167; Auszug aus dem Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 (GBl. I 1968, S. 232), S. 171; Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die Verwirklichung der staatlichen Kontroll- und Erziehungsaufsicht gemäß § 249 StGB entsprechend der Ersten Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung der DDR vom 5. Juni 1968 (GBl. II 1968, S. 392), S. 175; Auszug aus dem Gesetz über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke vom 11. Juni 1968 (GBl. I 1968, S. 273), S. 182; Auszug aus dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahl und Tätigkeit der Schiedskommissionen — Schiedskommissionsordnung - vom 4. Oktober 1968 (GBl. I 1968, S. 299), S. 185; Auszug aus dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahl und Tätigkeit der Konfliktkommissionen — Konfliktkommissionsordnung — vom 4. Oktober 1968 (GBl. I 1968, S. 287), S. 188; Auszug aus der Verordnung über OrdnungsWidrigkeiten vom 16. Mai 1968 (GBl. II 1968, S. 359), S. 191; Auszug aus der Ordnung über „Gewerkschaftliche Aufgaben bei der Vorbeugung, Bekämpfung und Verhütung von Straftaten, bei der Erziehung kriminell Gefährdeter, der Erziehung von auf Bewährung Verurteilten sowie der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ — Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 10. März 1969, S. 193; Sachwortverzeichnis, S. 202.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel, insbesondere der einschließlich der Entwicklung und Nutzung der operativen Basis für die Arbeit im und naoh dem Operationsgebiet, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen politisch-operativen Linien und Diensteinheiten, vor allem mit den Diensteinheiten der Linie sowie die weitere Vervollkommnunq des - ,ii,., - Zusammenwirkens mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der verlangt zunächst von uns, den hier versammelten Leitern durch die weitere Qualifizierung unserer eigenen Führungs- und Leitungstätigkeit bessere Bedingungen für die politischoperative Arbeit der zu schaffen. Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion zu einem ausgesprochenen Feind entwicke! und umfangreiche Aktivitäten zur Aberkennung der der sowie seiner Entlassung in die unternommen.

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