Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1986-1990, Seite 528

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 9. Wahlperiode 1986-1990, Seite 528 (VK. DDR 9. WP. 1986-1990, S. 528); Rohmann, Eva Lehrerin, Diplomgesellschaftswissenschaftlerin Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des DFD 1080 Berlin DFD-Fraktion, Vorsitzende Wahlkreis 23 Geboren am 17. Mai 1944 in Gera als Tochter eines Bankangestellten. Verh., vier Kinder. Oberschule. 1960-1963 Studium am Institut für Lehrerbildung Gera - Lehrerin. 1962 FDGB, 1963 SED. 1962-1965 Lehrerin, Hortnerin, Hortleiterin an der 6. POS Gera, 1965-1966 stellv. Vors, der KL Gera-Stadt der Pionierorganisation. 1964-1970 Mitgl. der Zentralleitung der Pionierorganisation „Emst Thälmann“. 1966-1967 Besuch der BPS „Rosa Luxemburg“ der SED in Gera. 1967 Sekr. der KL Gera-Stadt der FDJ. 1967-1970 Leiter der Kommission Jugend und Sport der KL Gera-Stadt der SED. 1969 DFD. 1970-1973 Besuch der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED - Diplomgesellschaftswissenschaftlerin. 1973-1982 Abtltr. im Bundesvorstand des DFD, seit 1982 Mitgl. des Präsidiums und Sekr. des Bundesvorstandes des DFD. Seit 1980 Mitgl. der Leitung der GO der SED. Seit 1981 Abg. und Mitgl. des Ausschusses für Gesundheitswesen. Seit 1984 Vors, der Fraktion. Banner der Arbeit Stufe II, Clara-Zetkin-Medaille, Verdienstmedaille der DDR und weitere Auszeichnungen. 528;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 9. Wahlperiode 1986-1990, Sekretariat der Volkskammer im Auftrag des Präsidiums der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (VK. DDR 9. WP. 1986-1990, S. 1-782).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Untersuchungspraxis bewährt. Seine Aufgabenstellung besteht in der Überprüfung von den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt bekannt gewordenen Hinweisen auf möglicherweise vorliegende Straftaten dahingehend, ob der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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