Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1981-1986, Seite 547

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Seite 547 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 547); Schürer, Gerhard Maschinenschlosser, Diplomgesellschaftswissenschaftler Kandidat des Politbüros des Zentralkomitees der SED, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Vorsitzender der Staatlichen Plankommission 1080 Berlin SED-Fraktion Wahlkreis 46 Geboren am 14. April 1921 in Zwickau als Kind einer Arbeiterfamilie. Verh., drei Kinder. Volksschule. 1936 1939 Maschinenschlosserlehre. 1945 1947 als Schlosser, Kraftfahrer und Sachbearbeiter tätig. 1947 1951 zunächst Sachbearbeiter, später Hauptabtltr. bei der Landesregierung Sachsen. 1948 SED und FDGB. 1951 Abtltr. bei der Staatlichen Plankommission. 1952 Besuch der Landesparteischule Mecklenburg der SED in Schwerin. 1953 1955 und 1958 1960 Instrukteur, Sektorenleiter und stellv. Abtltr., 1960 1962 Abtltr. im ZK der SED. 1955 1958 Studium an der Parteihochschule beim ZK der KPdSU in Moskau Diplomgesellschaftswissenschaftler. 1960 1962 Mitgl. der Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK der SED. 1962 1963 Stellv., 1963 1965 1. Stellv., seit 1966 Vors, der Staatlichen Plankommission. Seit 1967 Stellv, des Vors, des Ministerrates der DDR. Seit 1963 Mitgl. des ZK der SED, seit 1973 Kand. des Politbüros des ZK der SED. Seit 1967 Abg. Karl-Marx-Orden, zweimal WO in Gold, WO in Silber, Banner der Arbeit Stufe I, Verdienstmedaille der DDR und weitere Auszeichnungen. 547;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Sekretariat der Volkskammer im Auftrag des Präsidiums der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 1-750).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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