Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1981-1986, Seite 48

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Seite 48 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 48); (3) Anfragen zu Gegenständen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind dem Präsidium der Volkskammer schriftlich einzureichen. (4) Der Ministerrat sowie jedes seiner Mitglieder sind verpflichtet, auf die an sie während der Tagungen oder zwischen den Tagungen gerichteten Anfragen mündlich oder schriftlich zu antworten. Die Beantwortung kann unmittelbar in derselben oder in der nächsten Tagung erfolgen. Die schriftliche Beantwortung direkt an den Anfragenden muß spätestens innerhalb von zwei Wochen erfolgen. §13 (1) Die Volkskammer ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. (Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung) (2) Die Volkskammer faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Verfassungsändernde Gesetze sind beschlossen, wenn mindestens zwei Drittel der gewählten Abgeordneten zustimmen. (Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung) Das gleiche gilt für Beschlüsse gemäß Artikel 64 der Verfassung. (3) Ein Antrag auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit ist nur vor Beginn einer Abstimmung zulässig. Bei Abstimmungen über Schluß oder Vertagung einer Beratung ist ein Antrag auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit unzulässig. §14 Auf Verlangen müssen die Mitglieder des Ministerrates zu Gegenständen der Tagesordnung während der Beratung auch außerhalb der festgelegten Reihenfolge der Redner gehört werden. § 15 (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung oder an ihrem Schluß können Erklärungen der Fraktionen, des Präsidiums, des Staatsrates und des Ministerrates abgegeben werden. (2) Das Präsidium, der Staatsrat und der Ministerrat können der Volkskammer während ihrer Tagung jederzeit Mitteilungen machen. §16 Die Beratung von Gesetzesvorlagen kann in mehreren Lesungen erfolgen. §17 (1) Ein Antrag auf Schluß der Beratung über einen Gegenstand kann jederzeit gestellt werden. (2) Wenn kein Redner mehr gemeldet ist, schließt der Präsident die Beratung. 48;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Sekretariat der Volkskammer im Auftrag des Präsidiums der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 1-750).

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