Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1981-1986, Seite 18

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Seite 18 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 18); IV. Wahlbezirke §22 (1) Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlbezirken. Die Wahlbezirke werden durch die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden gebildet. (2) Ein Wahlbezirk soll nicht mehr als 1500 Wahlberechtigte umfassen, darf jedoch nicht so klein sein, daß die Geheimhaltung der Stimmabgabe gefährdet ist. (3) Die Bildung der Wahlbezirke ist spätestens 50 Tage vor dem Wahltag durch den zuständigen Rat bekanntzugeben. §23 (1) In Arbeiterwohnheimen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen, Lehrlingswohnheimen, Internaten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, der See- und Binnenschiffahrt, der Hochseefischerei sowie in anderen Einrichtungen können selbständige Wahlbezirke gebildet werden. Die Bildung dieser Wahlbezirke bedarf der Bestätigung der Bezirkswahlkommission. (2) Von der Wahlkommission der Republik kann festgelegt werden, die Wahlhandlung in den selbständigen Wahlbezirken während der Zeit der Öffnung der Sonderwahllokale durchzuführen. V. Wählerlisten §24 (1) In jedem Wahlbezirk werden unter Verantwortung der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bis spätestens 21 Tage vor dem Wahltag Wählerlisten aufgestellt. (2) Wählen kann nur, wer in der Wählerliste seines Wahlbezirkes eingetragen ist. Für Wahlberechtigte, die sich während der Wahlen nicht auf dem Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik befinden, trifft der Staatsrat erforderliche Festlegungen. §25 (1) Nach Abschluß der Aufstellung der Wählerlisten ist jedem Wahlberechtigten durch den Rat der Stadt, des Stadtbezirkes bzw. der Gemeinde eine schriftliche Benachrichtigung über seine Eintragung in die Wählerliste zu übermitteln. (2) Im Interesse der Wahrnehmung seines Wahlrechts hat sich jeder Wahlberechtigte bei der Übergabe der Benachrichtigung von der Richtigkeit der enthaltenen Angaben zu überzeugen. Erforderliche Berichtigungen in der Wählerliste sind durch den zuständigen Rat vorzunehmen. 18;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Sekretariat der Volkskammer im Auftrag des Präsidiums der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 1-750).

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