Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1971-1976, Seite 819

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Seite 819 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 819); Dresden (Lkr.), Bez. Dresden Rat des Kreises 801 Dresden, Dr.-Külz-Ring 19 Telefon 444 17 Volkspolizeikreisamt 801 Dresden, Schießgasse 7 4 4261 Eberswalde (Lkr.), Bez. Frankfurt (Oder) Rat des Kreises 13 Eberswalde, Platz der Freundschaft 640 V olkspolizeikreisamt 13 Eberswalde, Jüdenstr. 1 2601 Eilenburg (Lkr.), Bez. Leipzig Rat des Kreises 728 Eilenburg, Maxim-Gorki-Platz 1 620 Volkspolizeikreisamt 728 Eilenburg, Dr.-Külz-Ring 17 39 91 Eisenach (Lkr.), Bez. Erfurt Rat des Kreises 59 Eisenach, Markt 22 5 80 V olkspolizeikreisamt 59 Eisenach, August-Bebel-Str. 6 5 40 Eisenberg (Lkr.), Bez. Gera Rat des Kreises 652 Eisenberg, Burgstr. 461 V olkspolizeikreisamt 652 Eisenberg, Rosa-Luxemburg-Str. 12 22 22 Eisenhüttenstadt (Stkr.), Bez. Frankfurt (Oder) Rat der Stadt 122 Eisenhüttenstadt, Haus der Organisationen 5 60 Volkspolizeikreisamt 122 Eisenhüttenstadt, Diehloer Straße 60 52 55 819;
Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Seite 819 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 819) Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Seite 819 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 819)

Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit Unterstützung der Abteilung Presse und Information des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 1-856).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Beweisführung zur Begründung der gerichtlichen Entscheidung muß unwiderlegbar sein. In Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten Angeklagten zu entscheiden.

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