Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1971-1976, Seite 300

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Seite 300 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 300); Guttke, Wolfgang Stahlbauschlosser, Meister der volkseigenen Industrie Stellvertretender Parteisekretär im VEB Kranbau Eberswalde 13 Eberswalde-Finow FDGB-Fraktion Geboren am 27. Februar 1940 in Eberswalde als Kind einer Arbeiterfamilie. Verh., zwei Kinder. Grundschule. 1955 FDGB und FDJ. 1955 1957 Lehre als Stahlbauschlosser, zum Schweißer und Kranfahrer qualifiziert. 1957 1969 Stahlbauschlosser, Meister und Obermeister. 1965 SED. 1969 1970 Besuch der Bezirksparteischule der SED, seit 1971 stellv. Sekr. der GO der SED im VEB Kranbau Eberswalde. 1961 1965 Arbeiterkontrolleur. 1965 1969 Abendstudium an der Betriebsakademie des VEB Kranbau Eberswalde Meister der volkseigenen Industrie. Seit 1963 Abg. der VK, seit 1967 Mitgl. des Jugendausschusses. Zweimal Aktivist, viermal Jungaktivist, zweimal Kollektiv der sozialistischen Arbeit und weitere Auszeichnungen. 300;
Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Seite 300 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 300) Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Seite 300 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 300)

Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 6. Wahlperiode 1971-1976, Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit Unterstützung der Abteilung Presse und Information des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972 (VK. DDR 6. WP. 1971-1976, S. 1-856).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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