Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1967-1971, Seite 91

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 5. Wahlperiode 1967-1971, Seite 91 (VK. DDR 5. WP. 1967-1971, S. 91); Wahl gestellt als Mandate zu besetzen waren. Die Wähler haben in Tausenden von Wahlversammlungen und vor allem in den Wählervertreterkonferenzen sehr verantwortungsbewußt und gründlich von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Kandidaten zu prüfen und auszu wählen. Einige Kandidaten wurden abgelehnt, weil die Wähler begründete Einwände gegen sie erhoben. Die Vorschläge wurden von den für sie verantwortlichen Parteien und Massenorganisationen zurückgezogen. Die von den Wählervertreterkonferenzen beschlossenen Wahlvorschläge wurden von den zuständigen Wahlkommissionen zur Wahl zugelassen und von der Wahlkommission der Republik bestätigt. Zur Sicherung des Wahlrechts der Bürger widmete die Wahlkommission der ordnungsgemäßen Aufstellung der Wählerlisten große Aufmerksamkeit. Bereits in ihrer 2. Sitzung konnte die Wahlkommission der Republik einschätzen, daß die Herstellung und Abstimmung der Wählerlisten in diesem Jahr noch exakter und reibungsloser als bei früheren Wahlen verlaufen ist. Das ist sowohl auf eine bessere Arbeit in den Meldestellen der Deutschen Volkspolizei und den örtlichen Räten als auch darauf zurückzuführen, daß bei der Herstellung der Wählerlisten und der Wahlbenachrichtigungskarten ein neues einheitliches und rationelles Verfahren angewandt wurde. Die Wahlkommission der Republik hat für eine große Zahl von Bürgern, die sich am Wahltag nicht in ihrem ständigen Wohnort aufhalten konnten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Möglichkeiten für die Ausübung ihres Wahlrechts geschaffen und 14 Tage vor dem Wahltag Sonderwahllokale eröffnet. Entsprechend § 51 der Wahlordnung vom 2. Juli 1965 beschloß die Wahlkommission der Republik in ihren Direktiven Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens der Wahl auf Wahlschein. Ebenso wurde beschlossen, daß bei den Wahlen am 2. Juli 1967 die Wahllokale der Deutschen Demokratischen Republik einheitlich um 18.00 Uhr schließen. Die neuen Regelungen haben sich, wie die Ergebnisse bestätigen, eindeutig bewährt. Sie wurden von der Bevölkerung begrüßt und sollten, wie auch einige andere Neuregelungen, im technisch-organisatorischen Ablauf bei zukünftigen Wahlen noch weiter vervollkommnet werden. In ihrer gesamten Arbeit konzentrierte sich die Wahlkommission der Republik darauf, die demokratischen Grundsätze unseres sozia- 91;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 5. Wahlperiode 1967-1971, Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit Unterstützung der Presseabteilung der Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967 (VK. DDR 5. WP. 1967-1971, S. 1-902).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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