Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1963-1967, Seite 860

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 860 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 860); Die Finanzbeziehungen der WB Durch die Überführung der WB auf die wirtschaftliche Rechnungsführung erhält der Gewinn auf der Ebene des Industriezweiges eine zentrale Stellung in der Stimulierung der Wirtschaftstätigkeit aller Betriebe des Zweiges und der VVB-Leitung. Die wirtschaftliche Rechnungsführung der WB setzt voraus, daß der WB die Verantwortung für die planmäßige Finanzierung der Maßnahmen der ihr angegliederten Betriebe übertragen wird. Das wird erreicht, indem die direkten Finanzbeziehungen der Betriebe zum Staatshaushalt aufgehoben und die WB in die Bankkontrolle einbezogen werden. Die WB haben im Rahmen des Planes das Verfügungsrecht über die finanziellen Fonds. Die volle Übertragung der Verantwortung für die planmäßige Finanzierung der Ausgaben der ihr angegliederten Betriebe zwingt die WB, die Erwirtschaftung aller finanziellen Fonds zu organisieren. Die Betriebe führen den Gewinn, der die Produktionsfondsabgabe nach deren Einführung mit einschließt, nach dem Nettoprinzip, d. h. nach Durchführung der planmäßig vorgesehenen Gewinnverwendung, an die WB ab. Dabei gilt der Grundsatz, daß der Gewinn von den Betrieben an die WB und von den WB an den Staatshaushalt abgeführt wird. Mit der Übertragung der Finanzierungsfunktion auf die WB übernehmen diese die volle Verantwortung für die ökonomische Ausnutzung aller finanziellen Fonds. Die WB ist verpflichtet, diese Mittel im Rahmen des Planes für die Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts, für eine qualitäts- und bedarfsgerechte Produktion mit dem Ziel der Steigerung der Rentabilität einzusetzen. Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, die den WB zur Verfügung stehenden finanziellen Fonds in das folgende Planjahr zu übertragen. In diesem Falle kann die WB das Recht, finanzielle Fonds auf das folgende Planjahr zu übertragen, auf die Betriebe delegieren. Die Einflußnahme der Betriebe untereinander als Liefer-und Abnehmerbetriebe muß eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung stimulieren. Von den objektiv zwischen ihnen bestehenden Ware-Geld-Beziehungen aus- 860;
Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 860 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 860) Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 860 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 860)

Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit Unterstützung der Presseabteilung der Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 1-1008).

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