Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1963-1967, Seite 685

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 685 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 685); Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 17. Januar 1957 über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen Vom 20. September 1961 (GBl I S. 1781 Durch das Gesetz über die Bildung des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik und durch ihre Zustimmung zur Programmatischen Erklärung des Staatsrates hat die Volkskammer die Aufgaben des Staatsrates festgelegt und ihn beauftragt, zwischen den Tagungen der Volkskammer die grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, zu erfüllen, die Grundsätze staatlicher sozialistischer Leitungstätigkeit zu entwickeln und die Einbeziehung der Volksmassen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen in die staatliche Tätigkeit zu fördern. Damit hat die Volkskammer dem Staatsrat die Rechte und Pflichten übertragen, die nach dem Gesetz vom 17. Januar 1957 über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen dem Ständigen Ausschuß der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen übertragen waren. Die Volkskammer beschließt deshalb: § 1 Nachdem die dem Ständigen Ausschuß der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen durch das Gesetz vom 17. Januar 1957 übertragenen Aufgaben durch Beschluß der Volkskammer dem Staatsrat übertragen sind, stellt der Ständige Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen seine Tätigkeit ein. § 2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. 685;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit Unterstützung der Presseabteilung der Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 1-1008).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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