Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1963-1967, Seite 421

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 421 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 421); Mewes, Charlotte Kindergärtnerin Heimleiterin des Kinderheimes „Rosa Thälmann", Weimar Weimar DFD-Fraktion Geboren am 15. Dezember 1900 in Berlin als Tochter eines Angestellten. Lyzeum und Studienanstalt. 1924 1940 Ausbildung und Tätigkeit als Kindergärtnerin in Weimar. 1940 Berufsverbot wegen antifaschistischer Einstellung; bis 1945 dienstverpflichtet. 1945 Kindergartenleiterin in Weimar. 1946 FDGB. Seit 1949 Heimleiterin des Kinderheimes „Rosa Thälmann“ in Weimar. 1949 DFD, 1950 SED. Vorsitzende des Elternbeirates der Ernst-Thälmann-Schule in Weimar. Vorsitzende des Kreisausschusses für Jugendweihe in Weimar. Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes Weimar des DFD. Seit 1954 Abgeordnete der Volkskammer, 1954 1963 Mitglied des Kechtsausschusses. Verdienter Lehrer des Volkes, Clara-Zetkin-Medaille, Ehrennadel des DFD in Gold und in Silber und andere Auszeichnungen. Mitglied des Ausschusses für Kultur. 421;
Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 421 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 421) Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Seite 421 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 421)

Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 4. Wahlperiode 1963-1967, Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit Unterstützung der Presseabteilung der Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (VK. DDR 4. WP. 1963-1967, S. 1-1008).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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