Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland, Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 86

Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 86 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 86); h) furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen; gegen Schönfärberei aufzutreten und gegen die Neigung, sich an Erfolgen zu berauschen; anzukämpfen gegen jeden Versuch, die Kritik zu unterdrücken und sie durch Beschönigung und Lobhudelei zu ersetzen, sowie die Kritik und Selbstkritik von unten in jeder Weise zu fördern; Mängel in der Arbeit, ohne Ansehen der Person, den leitenden Parteiorganen bis zum Zentralkomitee zu melden. Kein Parteimitglied darf Mißstände verbergen und die Handlungen, die die Interessen der Partei und des Staates schädigen, mit Stillschweigen übergehen; i) aufrichtig und ehrlich gegenüber der Partei zu sein und nicht zuzulassen, daß die Wahrheit verheimlicht oder entstellt wird. Unaufrichtigkeit eines Parteimitgliedes gegenüber der Partei ist ein ernstes Vergehen; j) Partei- und Staatsgeheimnisse zu wahren, in allen Fragen politische Wachsamkeit zu üben und sich stets bewußt zu sein, daß Wachsamkeit der Parteimitglieder auf jedem Gebiet und in jeder Lage notwendig ist. Der Verrat von Partei- und Staatsgeheimnissen ist ein Verbrechen an der Partei und der Arbeiterklasse und unvereinbar mit der Zugehörigkeit zur Partei; k) überall, in jeder Stellung die Weisungen der Partei über die richtige Auswahl und Förderung der Parteiarbeiter nach ihrer politischen und fachlichen Eignung unbeirrbar zu befolgen, die notwendige Wachsamkeit zu üben, herzloses und bürokratisches Verhalten in der Arbeit mit Menschen zu bekämpfen. Wer die Parteiprinzipien bei der Auswahl und Förderung der Parteiarbeiter verletzt, nicht die notwendige Wachsamkeit übt, Mitarbeiter auf Grund freundschaftlicher oder verwandt- schaftlicher Beziehungen, persönlicher Ergebenheit auswählt, ist zur Verantwortung zu ziehen. 3. Das Parteimitglied hat das Recht: a) in seiner Parteiorganisation, auf den Parteiversammlungen und in der Parteipresse an der Erörterung aller Fragen der Politik der Partei und ihrer praktischen Arbeit teilzunehmen, Vorschläge zu unterbreiten, seine Meinung frei zu äußern, bis die Organisation ihren Beschluß gefaßt hat; b) in Parteiversammlungen, auf Parteikonferenzen und Parteitagen sowie auf Plenartagungen der leitenden Parteiorgane an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von ihrer Stellung, Kritik zu üben. Parteimitglieder, die die Kritik unterdrücken oder bewußt die Unterdrückung der Kritik dulden, sind zur Verantwortung zu ziehen; c) an der Wahl der Parteiorgane teilzunehmen und selbst gewählt zu werden; d) seine Anwesenheit zu verlangen, wenn in der Parteiorganisation zu seinem Verhalten und seiner Tätigkeit Stellung genommen wird oder Beschlüsse über seine Person gefaßt werden; e) sich mit jeder Frage an jedes höhere Organ der Partei bis zum Zentralkomitee zu wenden und eine auf das Wesen der Sache eingehende Antwort auf seine Eingabe zu verlangen. 4. Als Parteimitglied werden nur Einzelpersonen auf genommen, über jede wird gesondert entschieden. In die Mitgliedschaft der Partei werden bewußte, aktive, der Partei und dem Sozialismus treu ergebene Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörige der Intelligenz, Angestellte und andere Werktätige aufgenommen, deren Kandidatenzeit abgelaufen ist. Für die Aufnahme von Kandidaten als Parteimitglieder gelten folgende Bestimmungen : a) der Kandidat, dessen Kandidatenzeit 86;
Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 86 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 86) Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 86 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 86)

Dokumentation: Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung von Siegfried Mampel [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Stand 15. Mai 1963, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1963 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 1-156).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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