Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland, Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 43

Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 43 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 43); organisiert die Arbeit des Ministerrates, und gelten die Entscheidungen des Präsidiums des Ministerrates als Entscheidungen des Ministerrates. Das Präsidium ist also eine Art Überkabinett, das jedoch dem Staatsrat als dem obersten Organ der staatlichen Leitungstätigkeit ebenso untergeordnet ist wie der Ministerrat. § 8 verleiht dem Ministerrat und damit auch seinem Präsidium die Befugnis, Rechtsnormen in Form von Verordnungen und Beschlüssen zu setzen. Die Mitglieder des Ministerrates können nach § 9 Abs. 4 Rechtsnormen in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen erlassen. Das gleiche Recht kann den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, im Einzelfall oder generell übertragen werden (§ 9 Abs. 4). Der Ministerrat hat gegenüber den nachgeordneten Organen und den örtlichen Räten das Anweisungsrecht und das Aufhebungsrecht, den örtlichen Volksvertretungen gegenüber ein Suspensionsrecht (§ 8 Abs. 2). f. Die Gerichte Die Stellung der Gerichte im einheitlichen System der volksdemokratischen Staatsmacht bestimmt der Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (Text 12), auf Grund dessen ein neues Gerichtsverfassungsgesetz erging, das das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 mit seinen Novellen vom 1. 10. 1959 und 24. 1. 1962 ablöste. Der Erlaß verstärkte das Prinzip des demokratischen Zentralismus beim Aufbau und der Arbeitsweise der Gerichte. Die Rechtsprechung aller Gerichte in der SBZ wird vom Obersten Gericht geleitet (2. Teil, 1. Abschnitt I A 1, Text 12). Das Oberste Gericht ist aber der Volkskammer und, was in der Praxis wichtiger ist, zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten (I A 1 u. 5). Damit wird die gesamte Rechtsprechung vom Staatsrat abhängig; denn die Bezirksgerichte sind dem Obersten Gericht für ihre Rechtsprechung und die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte in den Bezirken verantwortlich (И A 1) und die Kreisgerichte sind dem übergeordneten Bezirksgericht für ihre Tätigkeit verantwortlich (III 1). Alle Richter werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt und können vor Ablauf der Wahlperiode abberufen werden (I A 2, II A 2, III 2). Die Richter sind also nicht unabhängig, wie Artikel 127 der Verfassung (Text 1) das vorschreibt. Die Justiz ist beschränkt auf die Straf-, Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit werden seit 1952 von Fachorganen bei den Räten der Kreise, der Volkspolizei und anderen Verwaltungsdienststellen sowie vom „Staatlichen Notariat" wahrgenommen. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es entgegen Artikel 138 der Verfassung (Text 1) seit 1952 nicht mehr. g. Der Staatsrat Die Krönung des Staatsaufbaues nach dem Prinzip des demokratischen Zentra- I3D der Johann Woügcng Gocthe-UnivewM® Frankfurt am Main 43;
Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 43 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 43) Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 43 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 43)

Dokumentation: Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung von Siegfried Mampel [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Stand 15. Mai 1963, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1963 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 1-156).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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