Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland, Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 42

Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 42 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 42); unterstehen sowohl der Volksvertretung ihrer Ebene, als auch dem jeweils höheren Rat, sind also doppelt unterstellt. Die jeweils höheren Organe haben das absolute Anweisungsrecht, das Aufhebungsrecht und das Recht, anstelle des unteren Organs zu handeln (Recht der Ersatzvornahme) (§ 5). Die in Art. 139 der Verfassung garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden ist vernichtet. Für die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen wird festgelegt, daß sie Wähleraufträge und Empfehlungen schnell und sorgfältig zu bearbeiten haben und über ihre Erfüllung Rechenschaft ablegen müssen (§ 22). Die Abgeordneten können von den Wählern abberufen werden (§ 26). Für die Abgeordneten der Volkskammer werden entgegen Art. 51, Abs. 3, der Verfassung in der Geschäftsordnung der Volkskammer die Pflichten zur Übernahme von Wähleraufträgen und zur Rechenschaft festgelegt. Die Abberufung von Abgeordneten der Volkskammer wird auf eine unrichtige Auslegung des Art. 59 der Verfassung gestützt. Für die Fachorgane der örtlichen Räte wird das Prinzip der Einzelleitung festgelegt (§ 46). Ursprünglich waren sie doppelt unterstellt. Seit September 1961 unterstehen sie nur noch ihrem Rat. Weitgehende Anweisungs- und Aufsichtsbefugnis hat die Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen, die sie ursprünglich durch einen ständigen Ausschuß wahrnahm. Diese Befugnisse nimmt seit September 1961 der Staatsrat wahr (Text 7). Die örtlichen Organe sind grundsätzlich für alle Aufgabengebiete zuständig. Welche nicht in ihre Zuständigkeit fallen, ist aus § 8 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht (Text 6) zu ersehen. Dort sind die Organe verzeichnet, mit denen die örtlichen Organe verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten. e. Der Ministerrat Die Stellung, die Befugnisse und die Zusammensetzung des Ministerrates sind durch das Gesetz vom 17. 4.1963 (Text 5) geregelt. Dieses ist das sechste Gesetz dazu seit 1949. Nach dem Gesetz vom 17. 4. 1963 ist der Ministerrat das Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates. Er ist für seine gesamte Tätigkeit der Volkskammer und, was in der Praxis wichtiger ist, dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig (§ 2). Seine Zusammensetzung regelt § 3. Die §§ 4 7 bezeichnen seine Aufgaben im einzelnen. § 4 hebt die Suprematie der SED hervor. Nach § 5 hat der Ministerrat vor allem die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion des Staates zu erfüllen. Die schon im Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (Text 9) verfügte Konzentration der Arbeit des Ministerrates auf die Planung und Leitung der Volkswirtschaft kehrt in § 6 wieder. Die Bildung und die Funktion des Präsidiums des Ministerrates regelt § 9. Danach nimmt das Präsidium zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahr, leitet und 42;
Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 42 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 42) Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 42 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 42)

Dokumentation: Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung von Siegfried Mampel [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Stand 15. Mai 1963, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1963 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 1-156).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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