Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland, Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 39

Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 39 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 39); Anfang 1949 beschloß der SED-Parteivorstand, die Partei in eine „marxistisch-leninistische Kampfpartei von neuem Typus" zu verwandeln. Damit war, bevor die formelle Verfassung erlassen worden war, bereits eine Herrschaftsform errichtet, die als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet wurde und der Vorläufer der Volksdemokratie war. In dieser Ordnung bestand bereits ein eindeutiges Primat der kommunistischen SED. Die anderen Parteien wurden unter ihrer Führung zum Mittun gezwungen. In der formellen Verfassung wurde dieses Primat an einer Stelle gesichert. Nach Artikel 82 benennt die stärkste Fraktion den Ministerpräsidenten, und alle Fraktionen sind an der Regierung zu beteiligen, soweit sie mindestens 40 Mitglieder haben. Die Schöpfer der Verfassung gingen stillschweigend davon aus, daß die SED immer die stärkste Fraktion der Volkskammer sein würde. Der Zusammenschluß im antifaschistisch-demokratischen Block sicherte, daß sich keine Fraktion von der Regierungsbildung ausschließen konnte, was nach dem Wortlaut des Artikels 92, Abs. 2, möglich ist. Wahlen zur ersten Volkskammer fanden freilich erst ein Jahr später, am 15.10.1950, statt. Der Aufschub wurde nötig, weil Kreise der nichtkommunistischen Parteien Wahlen mit getrennten Listen durchführen wollten. Das hätte mit einem Sieg der nichtkommunistischen Parteien geendet, wäre also eine „falsche" Entscheidung gewesen, die weder Besatzungsmacht noch SED riskieren wollten. Ein Jahr später war jeder Widerstand gegen den Einheitswahlvorschlag erloschen. Als Träger des EinheitsWahlvorschlages tritt seitdem die Nationale Front auf, die die Volkskongreßbewegung fortsetzte und zunehmend die Aufgaben des antifaschistisch-demokratischen Blocks übernahm. Im November 1956 bezeichnete das Zentralkomitee der SED die SBZ zum ersten Mal als Volksdemokratie. In der Präambel des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (Text 6) wurde erstmals in einer verfassungsrechtlichen Bestimmung festgestellt, daß sich in der „DDR" die volksdemokratische Ordnung entwickele, in der die Arbeiterklasse im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und anderen werktätigen Schichten die politische Macht ausübe und den Sozialismus aufbaue. 3. Die materielle Verfassung a. Die Schaffung des Einheitsstaates Im Jahre 1952 wurde der Einheitsstaat in territorialer Hinsicht geschaffen. Durch das Gesetz vom 23. 7. 1952 (Text 4) wurden die Länder genötigt, ihre Gebiete in Kreise neu einzuteilen und jeweils mehrere Kreise in Bezirke zusammenzufassen. Seitdem ist das Gebiet der sowjetischen Besatzungszone in 14 Bezirke und 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise) eingeteilt. Die Kreise sind in Gemeinden eingeteilt, große Stadtkreise in Stadtbezirke. Der Ostsektor 39;
Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 39 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 39) Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 39 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 39)

Dokumentation: Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung von Siegfried Mampel [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Stand 15. Mai 1963, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1963 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 1-156).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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