Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland, Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 139

Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 139 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 139); lung der Volkswirtschaft anzufordern sowie wichtige Probleme mit ihnen zu beraten. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission bzw. die von ihm dazu Beauftragten sind berechtigt, im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen Organe des Staatsapparates und der staatlichen Einrichtungen Fachleute und Mitarbeiter zur Ausarbeitung bestimmter ökonomischer und technischer Probleme sowie der Generalperspektive hinzuzuziehen, Forschungsaufträge zu erteilen und Arbeitsgruppen einzusetzen. IV. Die Arbeitsweise und Struktur der Staatlichen Plankommission sowie ihre Vertretung im Rechtsverkehr §26 Die Staatliche Plankommission hat die Anwendung mathematischer Methoden in der Volkswirtschaftsplanung, im Rechnungswesen und bei der Leitung der Wirtschaft zu fördern und Maßnahmen zu treffen, daß moderne Mittel der Rechentechnik angewandt und eingeführt werden. In der Staatlichen Plankommission besteht ein Rechenzentrum, das die Beispielmethoden für die Anwendung der Mathematik und Rechentechnik in der Volkswirtschaftsplanung auswertet und entwickelt. §27 (1) Die Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission haben eine hohe Verantwortung bei der Planung und Entwicklung der Volkswirtschaft. Sie haben in ihrer Tätigkeit die Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht konsequent zu verwirklichen und diese den Werktätigen ständig zu erläutern. (2) Die Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission sind verpflichtet, eine strenge Disziplin und Ordnung zu wahren und alle Erscheinungsformen des Bürokratismus zu bekämpfen. Sie haben dafür einzutreten, daß die Volkswirtschaftspläne und die zu ihrer Vorbereitung und Durchführung erlassenen Bestimmungen und Weisungen eingehalten werden. §28 Die Durchführung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission wird durch den Arbeitsplan geregelt. § 29 Die Struktur, der Stellenplan und die Arbeitsordnung der Staatlichen Plankommission bedürfen der Bestätigung des Ministerrates. §30 (1) Die Staatliche Plankommission wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission vertreten. Bei Verhinderung des Vorsitzenden bestimmt sich seine Vertretung gemäß § 13. (2) Die Stellvertreter des Vorsitzenden, Hauptabteilungsleiter und Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission sind berechtigt, die Staatliche Plankommission im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. Sie können andere Mitarbeiter oder Personen zur Vertretung der Staatlichen Plankommission bevollmächtigen. V. Schlußbestimmungen § 31 (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Ver- vom 27. November 1959 über das Statut kündung in Kraft. der Staatlichen Plankommission (GBl. I S. 919) außer Kraft. 139;
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Dokumentation: Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung von Siegfried Mampel [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Stand 15. Mai 1963, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1963 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 1-156).

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