Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland, Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 112

Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 112 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 112); ben das Recht, von den Leitern der im Abs. 1 genannten Organe, Betriebe und Einrichtungen Auskünfte über solche Fragen zu verlangen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit liegen. (3) Die örtlichen Volksvertretungen haben das Recht, Kritik zu üben, wenn durch Mängel in der Tätigkeit der den Volksvertretungen nicht unterstellten Organe, Betriebe und Einrichtungen die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden. Die von einer örtlichen Volksvertretung kritisierten Stellen sind verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen. Abschnitt II Arbeitsweise und Arbeitsorganisation der örtlichen Volksvertretungen §9 Die örtlichen Volksvertretungen erfüllen ihre Aufgaben und verwirklichen ihre Rechte durch ihre Tagungen, durch die Tätigkeit ihrer ständigen und zeitweiligen Kommissionen, durch die Arbeit ihrer Abgeordneten und durch die Tätigkeit ihrer vollziehenden und verfügenden Organe. §10 (1) Die örtlichen Volksvertretungen sind verpflichtet, regelmäßig zu Tagungen zusammenzutreten. Die Bezirkstage haben mindestens vierteljährlich und alle übrigen örtlichen Volksvertretungen mindestens alle zwei Monate zu tagen. (2) Die Tagungen der örtlichen Volksvertretungen sind durch den Rat einzuberufen. Die Einberufung muß auch erfolgen, wenn es ein Drittel der Abgeordneten verlangt. §11 (1) Für die gründliche und rechtzeitige Vorbereitung der Tagungen der Volksvertretungen ist der Rat verantwortlich. Er hat die Tagungen in Zusammenarbeit mit den ständigen Kommissionen vorzubereiten. (2) Vorlagen für die Tagungen der Volksvertretungen können vom Rat, von den ständigen und zeitweiligen Kommissionen, von den Abgeordnetengruppen der Wahlkreise und von den Abgeordneten eingebracht werden. § 12 (1) Für jede Tagung der Volksvertretun- gen ist eine für die Dauer der Tagung tätige Tagungsleitung zu wählen. Sie besteht in der Regel aus drei Abgeordneten, von denen einer den Vorsitz führt. (2) Die Tagungsleitung bestimmt die Protokollführung der Tagung. §13 (1) Die Tagungen der Volksvertretungen sind öffentlich. Bürgern, die an der Tagung teilnehmen, kann das Wort zur Tagesordnung erteilt werden. Die Volksvertretungen können im Einzelfall den Ausschluß der Öffentlichkeit beschließen. (2) Abgeordnete der Volkskammer und der höheren örtlichen Volksvertretungen sowie Mitglieder der Räte der höheren örtlichen Volksvertretungen können mit dem Recht der Beratung an den Tagungen teilnehmen. (3) Die Mitglieder des Rates und die Leiter der Fachorgane sind verpflichtet, an den Tagungen der Volksvertretungen teilzunehmen. Die Leiter der den betreffenden örtlichen Organen unterstellten Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, auf Einladung an den Tagungen teilzunehmen. Sie haben auf Anfragen der Abgeordneten im Rahmen ihres Aufgabengebietes Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen der Volksvertretungen Rechenschaft zu legen. (4) Die Leiter der im § 8 Abs. 1 genannten Organe, Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, auf Einladung an den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen teilzunehmen und im Rahmen des § 8 Abs. 2 Auskünfte zu erteilen. 112;
Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 112 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 112) Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation 1963, Seite 112 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 112)

Dokumentation: Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung von Siegfried Mampel [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Stand 15. Mai 1963, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1963 (Volksdem. Ordn. Md. DDR 1963, S. 1-156).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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