Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 97

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 97 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 97); Zuweisung von Wohnraum oder auf Zustimmung zur Errichtung eines Bauwerkes an den zuständigen örtlichen Rat stellen. Er hat Anspruch darauf, daß über seinen Antrag unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften entschieden und ihm eine gerechte und rechtlich begründete Entscheidung mitgeteilt wird. Das Verwaltungsrecht gestaltet nicht nur viele politische, soziale und geistig-kulturelle Rechte der Bürger näher aus und trägt dazu bei, bestmögliche Bedingungen für die Inanspruchnahme der Rechte in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, sondern regelt auch das Verfahren dafür.9 Im sozialistischen Verwaltungsrecht ist der Bürger kein staatlicher Untertan. Seine verwaltungsrechtliche Stellung ist durch umfangreiche Rechte und demokratische Mitgestaltungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Charakteristisch ist, daß die Bürger in großem Umfang von ihren Rechten tatsächlich Gebrauch machen, sich mit Anliegen an die Organe des Staatsapparates wenden, Vorschläge und Hinweise zur Verbesserung der staatlichen Tätigkeit unterbreiten und Mängel in der Arbeit kritisieren. „Abgeordnete und Wähler sind gleichermaßen der lebendige Beweis dafür, daß in unserem Staat der einstige Untertan zum souveränen Gestalter seines eigenen Schicksals auf gestiegen ist.“10 11 Damit unterscheidet sich die Stellung des Bürgers im sozialistischen Staat der DDR grundsätzlich von der im bürgerlichen Staat. Insbesondere das bürgerliche Verwaltungs recht reglementiert den Bürger, unterwirft ihn einseitig als Pflichtensubjekt der Administration und dient damit der Unterdrückungsfunktion des imperialistischen Staates. Das zeigen mit besonderer Deutlichkeit die Berufsverbote in der BRD und der verwaltungsrechtlich sanktionierte Einsatz der Polizei gegen friedliche Demonstrationen demokratischer Organisationen. Angesichts der Massenbewegung für Frieden und gegen imperialistische Hochrüstung und gegen den damit verbundenen Sozialabbau soll der wachsende Widerstand durch Einschüchterung der Bürger gebrochen werden. Wer sich gegen die imperialistischen Staatsziele stellt, dem droht das Verwaltungsrecht mit der Gefährdung und Vernichtung seiner sozialen Existenz, mit Bestrafung, Polizeiwillkür und -gewalt. Die den Bürger beschränkenden verwaltungsrechtlichen Regelungen im kapitalisti- schen Staat versucht die imperialistische Verwaltungsrechtswissenschaft theoretisch zu begründen. Anknüpfend an die Lehren der bürgerlichen deutschen Verwaltungsrechtslehrer O. Mayer und W. Jellinek, wird der einzelne Bürger von der heutigen Verwaltungsrechtswissenschaft der BRD als bloßer „Beteiligter“ eines Verwaltungsrechtsverhältnisses bezeichnet, wobei die Verwaltung „dem Einzelnen mit hoheitlicher Gewalt“11, also einseitig befehlend gegenübertritt. Nach wie vor ist das Verwaltungsrecht der BRD von der obrigkeitsstaatlichen Doktrin beherrscht, wonach sich der Bürger der Staatsverwaltung zu unterwerfen hat. Zwischen jedem Bürger und dem Staat besteht eine Rechtsbeziehung, die als „allgemeines Gewaltverhältnis“ bezeichnet wird und in dem der Bürger „rechtlich betrachtet Außenstehender“12 ist. 4.1.2. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit der Bürger im Verwaltungsrecht Für die verwaltungsrechtliche Stellung der Bürger ist ihre verwaltungsrechtliche Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedeutsam. Zu den allgemeinen Kriterien der Rechtsfähigkeit (Rechtssubjektivität) und der Handlungsfähigkeit von Bürgern vgl. die Darlegungen im Lehrbuch „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ (Berlin 1980, S. 592 ff.). * 9 Vgl. K.Bönninger, „Zu theoretischen Problemen eines Verwaltungsverfahrens und seiner Bedeutung für die Gewährleistung der subjektiven Rechte der Bürger“, Staat und Recht 1980/ 10, S. 931 ff.; H. Pohl/G. Schulze, „Wachsende Rolle des Verwaltungsrechts beim Schutz der Rechte der Bürger“, Staat und Recht, 1981/5, S. 397ff. ; dies., „Die Verantwortung der Organe des Staatsapparates für die Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Bürger“, Staat und Recht, 1982/7, S. 608ff. 10 2. Tagung des ZK der SED. E. Honecker, Unsere Innen- und Außenpolitik dient dem Sozialismus und dem Frieden. Aus der Rede des Generalsekretärs des ZK der SED zur Konstituierung der staatlichen Organe, Berlin 1986, S. 24. 11 B. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, München/Berlin (West) 1961, S. 165. 12 D. Schmalz, Allgemeines Verwaltungsrecht, Teil 1, München 1981, S. 70f.; vgl. auch A. Wil-tern, Grundriß des Verwaltungsrechts, Mainz 1981, S.56. 7 Verwaltungsrecht 97;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 97 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 97) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 97 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 97)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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