Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 34

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 34 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 34); Erstens: Das Verwaltungsrecht regelt Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Arbeitsweise und Verantwortlichkeit von Organen des Staatsapparates, staatlichen Leitern und Mitarbeitern bei der Leitung und Planung gesellschaftlicher Prozesse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und anderer Rechtsvorschriften (vgl. Kap. 2). Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Rolle der Volksvertretungen wird die Verantwortung der Räte und ihrer Organe - in ihrer Komplexität wie in ihrer Differenziertheit nach Leitungsebenen und Verantwortungsbereichen - so festgelegt, daß die Räte und ihre Organe in Verwirklichung der Gesetze, anderen Rechtsvorschriften und Beschlüsse, vor allem des Fünfjahrplans und der jährlichen Volkswirtschaftspläne, einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung der Hauptaufgabe in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik leisten. Zweitens: Verwaltungsrechtliche Regelungen haben Einfluß auf die Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft (vgl. z.B. Kap. 10). Dazu gehören Regelungen, auf deren Grundlage Auflagen und Standortgenehmigungen bei Investitionen erteilt, aber auch verwaltungsrechtliche Sanktionen, z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der rationellen Energieanwendung, durchgesetzt werden. Für die Erschließung ökonomischer Leistungsreserven und die Einhaltung der Plan- und Bilanzdisziplin haben die staatlichen und die gesellschaftlichen Kontrollorgane mit ihren verwaltungsrechtlichen Befugnissen eine wachsende Bedeutung (vgl. Kap. 8). Regelungen über die Organe der ABI und spezifische staatliche Kontrollorgane (wie die Staatliche Bauaufsicht, die Staatliche Finanzrevision und die Staatliche Hygieneinspektion), insbesondere auch über neu gebildete staatliche Inspektionen (wie die Qualitätsinspektion des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, die Staatliche Bilanzinspektion bei der Staatlichen Plankommission, die Staatliche Verkehrsinspektion des Ministers für Verkehrswesen, die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen der Staatlichen Plankommission, die Staatliche Umweltinspektion, die Zentrale Verpackungsinspektion), schaffen wesentliche Voraussetzungen, dafür, mittels der Kontroll- und Aufsichtstätigkeit das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis in der Wirtschaft günstiger zu gestalten und fortgeschrittene Erfahrungen der Leitung und Planung zu verallgemeinern. Als Beispiele für solche Regelungen seien folgende aus den letzten Jahren genannt: VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Staatlichen Bilanzinspektion bei der Staatlichen Plankommission vom 15.1.1981 (GB1.I 1981 Nr. 5 S.65), VO über die Staatliche Umweltinspektion vom 12. 6. 1985 (GBl. 1 1985 Nr. 19 S. 238), VO über die Zentrale Verpackungsinspektion vom 13. 2.1986 (GBl. 1 1986 Nr. 7 S. 63). Drittens: Eine große Rolle spielt das Verwaltungsrecht bei der Verwirklichung der Sozialpolitik des sozialistischen Staates (vgl. Kap. 11-14), insbesondere bei der Verbesserung der Wohnbedingungen der Bürger, der Entwicklung der Dienstleistungen und der Förderung des Handwerks sowie auf den Gebieten der Bildung und Kultur, des Gesundheit- und Sozialwesens und der staatlichen Jugendpolitik. Aus der Vielzahl von Rechtsvorschriften mit verwaltungsrechtlichen Regelungen auf den genannten Gebieten sei auf folgende verwiesen: Eigenheim-VO, Handw.-Förd.-VO, Schulordnung, Kulturgutschutzgesetz, Kurort-VO, VO über die Planung und Nutzung betrieblicher Erholungseinrichtungen vom 9. 2.1984 (GBl. I 1984 Nr. 11 S. 125), АО über die Rahmen-Krankenhausordnung vom 14. 11. 1979 (GBl. I 1980 Nr. 3 S. 29 u. GBl.-Sdr. Nr. 1032), VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 22. 4. 1976 (GBl. I 1976 Nr. 14 S. 201), VO über Feierabend- und Pflegeheime vom 1. 3. 1978 (GBl, 1 1978 Nr. 10 S. 125). Viertens: Eine besondere Bedeutung hat das Verwaltungsrecht für die Sicherung einer volksverbundenen und bürgernahen Arbeitsweise der Organe des Staatsapparates sowie für die weitere rechtliche Ausgestaltung der Mitwirkung der Bürger an der staatlichen Leitung und Planung (vgl. Kap. 4). Es dient der Gestaltung vertrauensvoller Beziehungen zwischen den Organen des Staatsapparates und den Bürgern und regelt die sachlich richtige sowie termingemäße Bearbeitung der Bürgeranliegen. So verpflichtet das Eingabengesetz die Staatsorgane, alle Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Bürger sorgfältig, gewissenhaft und auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu bearbeiten, zu entscheiden, auszuwerten und für die Qualifizierung ihrer Leitungstätigkeit zu nutzen. 34;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 34 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 34) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 34 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 34)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

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