Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 314

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 314 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 314); tik, der Automatisierung, einschließlich der Arbeit mit Computern, heranzuführen.“11 Die polytechnische Bildung und Erziehung ist ein Wesenszug der Allgemeinbildung in der sozialistischen Schule, die - im Gegensatz zur bürgerlichen Schule - eng mit dem Leben verbunden ist. Bereits Karl Marx hat die Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit als die einzige Methode zur Heranbildung allseitig entwickelter Persönlichkeiten bezeichnet. Neben der zehnklassigen POS gibt es weitere allgemeinbildende Schulen. Dazu gehören: - die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule (EOS) Sie besteht aus den Klassen 11 und 12. In die EOS werden die besten und befähigtsten Schüler mit dem Ziel aufgenommen, sie auf ein Hochschulstudium (Erwerb der Hochschulreife durch das Abitur) vorzubereiten. Die Hochschulreife kann auch auf anderen Wegen erworben werden. Neben der Berufsausbildung mit Abitur und anderen Möglichkeiten ist vor allem auf die Vorkurse für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife an Hochschulen der DDR zu verweisen (vgl. dazu 14.4.3.); - die Spezialschulen und Spezialklassen Sie bestehen entsprechend den 'Erfordernissen von Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur für technische, mathematische, naturwissenschaftliche, sprachliche, künstlerische und sportliche Richtungen und nehmen Schüler mit besonderen Begabungen auf den entsprechenden Gebieten auf; - die Sonderschulen Sie gewährleisten die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen physischen oder psychischen Schäden; - Einrichtungen der Jugendhilfe Neben Normalheimen für die Unterbringung und Erziehung elternloser und entwicklungsgefährdeter Kinder und Jugendlicher, welche die für sie zuständigen Schulen besuchen, existieren Spezialheime zur Umerziehung von erziehungsschwierigen und straffälligen Minderjährigen, für die ein entsprechender Schulunterricht im Heim stattfindet. Die allgemeinbildenden Schulen unterstehen grundsätzlich den Räten der Kreise bzw. den Räten der Stadtbezirke. Lediglich Spezialschulen sind den Räten der Bezirke unterstellt. Je nach Art und Größe der Schule können Horte und Internate angeschlossen sein, deren Leiter dem Direktor der Schule unterstellt und rechenschaftspflichtig sind. Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher der Volksbildung und Berufsbildung sind in der gleichnamigen VO vom 29.11.1979 - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte -(GBl. 1 1979 Nr. 44 S. 444) geregelt. Für die Gewährleistung einer festen Ordnung an den Schulen gilt eine einheitliche Schulordnung (VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen - Schulordnung - vom 29.11.1979, GBl. 1 1979 Nr. 44 S. 433). Sie regelt die Planung der Bildungs- und Erziehungsarbeit, die Leitung der Schulen und die Mitwirkung der Pädagogen und hebt neben der besonderen Verantwortung des Direktors die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Klassenleiter (§24) hervor. Ebenso fixiert die Schulordnung die Pflichten und Rechte der Schüler und bringt die Verantwortung der Grundorganisation der FDJ und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ für die kommunistische Erziehung und die Sicherung von Ordnung und Disziplin an der Schule zum Ausdruck. Die Schulen werden von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen und umfassender Mitwirkung der Lehrer und Erzieher an der Leitung und Planung der Schularbeit geleitet. Dieser Mitwirkung dienen vor allem die Teilnahme der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates, ihre Tätigkeit in Fachzirkeln und gesellschaftlichen Organisationen der Schule, besonders in der Schulgewerkschaftsorganisation, sowie die Übernahme schulischer Funktionen und spezieller Aufgaben. Die Hauptaufgabe des Direktors ist es, die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Unterricht und in den vielfältigen Formen der außerunterrichtlichen Tätigkeit zu führen, die Lehrer zur Erfüllung der staatlichen Lehrpläne zu befähigen und ein einheitlich handelndes Pädagogen 11 12 11 XI. Parteitag der SED. Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den XI. Parteitag der SED , a. a. O., S. 62. 12 Vgl. K.Marx/F. Engels, Werke, Bd.23, Berlin 1962, S. 512. 314;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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