Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 29

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 29 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 29); Handeln im Sinne des sozialistischen Fortschritts fördert“17. - Die Organe des Staatsapparates müssen in ihrer gesamten Tätigkeit und bei allen Entscheidungen strikt vom geltenden Recht ausgehen. Insbesondere müssen allen Einzelentscheidungen Rechtsvorschriften zugrunde liegen und ist der konkrete Bezug zu den entsprechenden Normen herzustellen. Jede Verletzung oder Mißachtung des sozialistischen Rechts durch Organe des Staatsapparates, ihre Leiter oder Mitarbeiter - wie immer sie auch motiviert sein mag - ist ein Verstoß gegen die Gesetzlichkeit und erzeugt eine schädliche gesellschaftliche Wirkung. Die auch heute noch vereinzelt anzutreffende Meinung, das Gesetz dürfe nicht hindern, den Plan zu erfüllen, widerspricht den Anforderungen, die von der Partei der Arbeiterklasse und der Verfassung an die staatliche Leitung gestellt werden. - Zur Verwirklichung des Prinzips der sozialistischen Gesetzlichkeit gehört auch, daß die Rechtsvorschriften verständlich gestaltet und den Adressaten in geeigneter Weise bekanntgegeben und erläutert werden sowie leicht zugänglich sind. Eingehend zu propagieren sind vor allem diejenigen Rechtsvorschriften, die Interessen großer Kreise von Bürgern berühren. Wie alle Rechtsvorschriften sind auch Verwaltungsrechtsnormen in der dafür vorgesehenen Form zu veröffentlichen und - wenn notwendig - zu erläutern. Die strikte Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Arbeit der Organe des Staatsapparates und durch sie dient der ökonomischen Leistungsentwicklung wie der Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Bürger. Sie fördert Leistungsbereitschaft und stimuliert die Werktätigen, sich selbst aktiv für Ordnung und Sicherheit und die Einhaltung des Rechts einzusetzen. „Es bleibt eine ständige Aufgabe, die guten Ergebnisse weiter auszubauen und unsere sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit weiter zu festigen.“18 Die genannten Grundprinzipien sozialistischer staatlicher Leitung sind allgemeine, wissenschaftlich fundierte, verbindliche Richtlinien für den Aufbau und die Tätigkeit der Staatsorgane. Sie sind in der Verfassung, in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften geregelt und haben sich in der Praxis bewährt. Mit Hilfe des Verwaltungsrechts werden diese Grundprinzipien für die vollziehend-v er fügende Tätigkeit der Organe des Staatsapparates konkretisiert und durchgesetzt. Das Verwal-Tungsrecht, das in allen gesellschaftlichen Bereichen wirkt und in einer Vielzahl von Normen seine rechtliche Ausgestaltung findet, ist zusammen mit dem Staatsrecht dafür von besonderer Bedeutung. So verankert das GöV bewährte Prinzipien sozialistischer staatlicher Leitung. Es verpflichtet die örtlichen Räte, volksverbunden, wissenschaftlich begründet und rationell zu arbeiten, den Leistungsvergleich zu organisieren und für die Verallgemeinerung und breite Anwendung der fortgeschrittenen Erfahrungen zu sorgen (vgl. z. B. § 9 GöV). Zusammenfassend kann festgestellt werden: - Das Verwaltungsrecht sichert die Übereinstimmung von Aufgaben, Pflichten und Rechten für die Organe des Staatsapparates, ihre Leiter und Mitarbeiter. Wichtig ist dabei, daß die Kompetenz der Organe des Staatsapparates strikt eingehalten und nicht in die Kompetenz der Volksvertretungen eingegriffen wird. - Das Verwaltungsrecht trägt dazu bei, daß die Anliegen der Bürger von den Organen des Staatsapparates exakt und gemäß den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bearbeitet werden. Es schafft notwendige Bedingungen für die Inanspruchnahme der politischen, persönlichen, sozialökonomischen und kulturellen Rechte der Bürger wie für die Einhaltung der staatsbürgerlichen Pflichten. - Das Verwaltungsrecht regelt die Tätigkeit der Organe des Staatsapparates auf den verschiedenen Gebieten und orientiert auf eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit und eine rationelle Organisation der Verwaltungsarbeit. Dazu gehören eine exakte 17 XI. Parteitag der SED. Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den XI. Parteitag der SED. Berichterstatter: E. Honecker, Berlin 1986, S. 74. 18 Aus dem Bericht des Politbüros an die 4. Tagung des Zentralkomitees der SED. Berichterstatter: H. Dohlus, Berlin 1987, S. 57. 29;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 29 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 29) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 29 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 29)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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