Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 179

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 179 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 179); 7.4.2. Die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsmittel Im Verwaltungsrecht der DDR gilt der Grundsatz, daß nur dann ein Rechtsmittel eingelegt werden kann, wenn dies in einer speziellen Rechtsvorschrift vorgesehen ist. Wenn also für den Adressaten einer staatlichen Entscheidung normativ kein Rechtsmittel eingeräumt ist, kann er die Entscheidung auch nicht mit einem solchen anfechten. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, eine Eingabe auf der Grundlage des Eingabengesetzes einzulegen. Die speziellen Rechtsvorschriften legen auch fest, welche Rechtsmittel den Betroffenen zustehen und wie diese zu bearbeiten sind. Für die Rechtsmittel ist es also charakteristisch, daß sie auf spezialrechtlichem Weg geregelt werden, d. h. in Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen oder Durchführungsbestimmungen, die für bestimmte Bereiche der staatlichen Leitung (z. B. Gesundheits- und Sozialwesen, Bauwesen, Wohnraumlenkung oder Kultur) gesellschaftliche Verhältnisse regeln. Es gibt lediglich eine Rechtsvorschrift, die ausschließlich ein bestimmtes Rechtsmittelverfahren regelt. Das ist die VO über das Beschwerdeverfahren bei der Erhebung von Steuern und Abgaben vom 4.1. 1972 (GBl. II 1972 Nr. 2 S. 17). Diese VO weist einige verfahrensrechtliche Besonderheiten auf. So können im Beschwerdeverfahren Gebühren erhoben werden. Im Prozeß der Entwicklung des sozialistischen Staates und seines Rechts in der DDR wurden die Rechtsmittel in entsprechenden Normativakten kontinuierlich ausgestaltet. Besondere Beachtung verdienen dabei die Rechtsetzungsakte aus dem Jahr 1971. Zur besseren Gewährleistung der Rechte der Bürger, zur übersichtlichen Gestaltung der Rechtsmittelregelungen und zur Beseitigung zahlreicher sachlich nicht gerechtfertigter Unterschiede in diesen Regelungen verabschiedete die Volkskammer am 24. 6.1971 das Gesetz über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. I 1971 Nr. 3 S. 49). Damit wurden bereits in Gesetzen enthaltene Rechtsmittelregelungen neu gefaßt. Die VO über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidun- gen staatlicher Organe vom 24.6.1971 (GBl. II 1971 Nr. 54 S. 465) bestimmte die in Verordnungen enthaltenen Rechtsmittelregelungen entsprechend diesem Gesetz neu. Darüber hinaus wurden in Anordnungen enthaltene Rechtsmittelregelungen neu gefaßt und im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Diese Neufassungen der Rechtsmittel zielten darauf ab, die sozialistischev Gesetzlichkeit bei der Entscheidungstätigkeit der Organe des Staatsapparates gegenüber den Bürgern weiter zu verstärken, die Rechtsmittelverfahren zu vereinfachen und für die Bürger überschaubarer zu gestalten sowie die gewachsene Verantwortung der örtlichen Staatsorgane besser zu berücksichtigen. Die Neuregelungen betrafen insbesondere folgende Gesichtspunkte: Erstens: Über ein Rechtsmittel soll dasjenige Organ des Staatsapparates entscheiden, das die größte Sachkunde in bezug auf den betreffenden Gegenstand besitzt. Das Rechtsmittel ist also generell bei dem Organ geltend zu machen, das die Entscheidung getroffen hat, gegen die sich das Rechtsmittel richtet. Ein übergeordnetes Organ entscheidet erst dann, wenn dem Rechtsmittel nicht oder nicht vollständig stattgegeben wird. Zweitens: Für das Rechtsmittelverfahren wurden Stufen nach einem einheitlichen Grundschema festgelegt. Das betrifft die Form und die Fristen der Rechtsmitteleinlegung sowie das Verfahren der Bearbeitung und Entscheidung. Das Rechtsmittelverfahren ist in der Regel als ein Zweiinstanzenverfahren ausgestaltet, d. h., wird dem Rechtsmittel vom zuständigen Organ bzw. Leiter nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, so ist es an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter weiterzuleiten. Von diesem wird dann endgültig über das Rechtsmittel entschieden. Es besteht die Verpflichtung, die Bürger bei Terminüberschreitungen bzw. bei der Abgabe an das übergeordnete Organ zu informieren. Drittens: Es wurde ausdrücklich die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung für jede Entscheidung geregelt, gegen die ein Rechtsmittel vorgesehen ist. Des weiteren wurde die Rechtswirkung des Rechtsmittels festgelegt, d. h. ob es aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Viertens: In den Regelungen über das Rechtsmittelverfahren wurden für jede einzelne Vorschrift gleiche Formulierungen verwen- 179;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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