Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 13

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 13 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 13); sehen Leser geschrieben hat.3 Auch bei den Verwaltungsrechtswissenschaftlern aus anderen sozialistischen Bruderstaaten fand das Lehrbuch viel Aufmerksamkeit.4 Mit der zweiten Auflage des Lehrbuchs wird eine weitere Vertiefung der theoretischen Konzeption des Rechtszweigs Verwaltungsrecht in der DDR sowie eine Verstärkung der praktischen Wirksamkeit des Verwaltungsrechts angestrebt. Die Funktion des Verwaltungsrechts bei der Erfüllung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wird ausführlicher dargestellt. Es wurde ein neues Kapitel über die. Aufgaben und verwaltungsrechtlichen Befugnisse der Organe des Staatsapparates bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken aufgenommen. Die verwaltungsrechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der staatlichen Wohnraumlenkung und der Wohnungswirtschaft werden eingehender behandelt. Ein besonderes neues Kapitel ist der Verwirklichung und dem Schutz der Rechte der Bürger durch das Verwaltungsrecht gewidmet. Fragen der verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit fanden stärkere Aufmerksamkeit. Durchgehend wurden neue Rechtsvorschriften verarbeitet. Auch das Erscheinen neuer Lehrbücher auf angrenzenden Rechtszweigen war zu berücksichtigen, insbesondere das Lehrbuch „Wirtschaftsrecht“ (1985) und das Buch „Landeskulturrecht“ (1986). Das Vorliegen des letzteren veranlaßte zu der Entscheidung, auf ein selbständiges Kapitel zu den Aufgaben und Befugnissen der Organe des Staatsapparates auf dem Gebiet der Landeskultur und des Umweltschutzes hier zu verzichten. Das Lehrbuch behandelt im ersten Teil die allgemeinen Grundfragen des Verwaltungsrechts und im zweiten Teil die Rolle des Verwaltungsrechts bei der staatlichen Leitung und Planung ausgewählter gesellschaftlicher Bereiche, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Es wurde unter Berücksichtigung des für den Hochschulunterricht im Lehrfach Verwaltungsrecht geltenden Lehrprogramms erarbeitet. Das Lehrbuch ist sowohl für die staatswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR entsprechend der bestätigten Grundstudienrichtung Staatswissenschaften als auch für die juristische Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR bestimmt. Das Lehrbuch wendet sich somit in erster Linie an Studierende der Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR, der Universitäten und Hochschulen, die sich im Prozeß der Aus- und Weiterbildung das Verwaltungsrecht aneignen. Gleichzeitig kann es aber auch den Leitern und Mitarbeitern in den Organen des Staatsapparates Hilfe und Anleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Qualifizierung geben. Großer Wert wird darauf gelegt, die Studierenden zur Arbeit mit Rechtsvorschriften anzuregen. Graphiken sowie ein Sachregister sollen die Aneignung des Stoffes erleichtern.' An der Ausarbeitung der zweiten Auflage waren wiederum Wissenschaftler der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, der Sektionen Rechtswissenschaft aller Universitäten sowie der Hochschule der Deutschen Volkspolizei in Zusammenarbeit mit leitenden Staatsfunktionären beteiligt. Die Autoren sind sich bewußt, daß das Verwaltungsrecht zu denjenigen Rechtszweigen gehört, die einer besonders dynamischen Entwicklung unterliegen. Deshalb wird auch der erreichte Erkenntnisstand, wie er in der vorliegenden zweiten Auflage des Lehrbuchs zum Ausdruck kommt, kontinuierlich vertieft und weitergeführt werden müssen. Die Autoren sind für Vorschläge und kritische Hinweise zur Weiterentwicklung des Lehrbuchs jederzeit dankbar. Der besondere Dank der Autoren gilt Prof. Dr. Klaus Heuer von der Abteilung Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED, Rolf Opitz, Vorsitzender des Rates des Bezirkes Leipzig, und Dr. Klaus Meh-nert, Leiter der Rechtsabteilung im Sekretariat des Ministerrates der DDR, für die Begutachtung des Lehrbuchentwurfs. Potsdam-Babelsberg, Prof. Dr. sc. jur. Juli 1987 Gerhard Schulze im Namen der Autoren 3 4 3 Vgl. Administratiwnoje prawo GDR, Moskau 1983, 432 S. 4 Besprechungen zum Lehrbuch des Verwaltungsrechts der DDR erschienen von: J. Letowski in Panstwo i Prawo (Warschau), 1980/8, S. 119; Mi-klos Lazar in Allâmes jogtudomany (Budapest), 1981/2, S. 318; Gabor Faludi in Jogtudomanyi Közlöny (Budapest), 1981/9, S. 809; Donscho Hrussanow in Tribuna prawa (Sofia) vom 10. 4.1981, S. 6; Zdenek Madar in Pravnik (Praha), 1981/9, S. 856. 13;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 13 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 13) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 13 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 13)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaf kann nur gewährleistet werden, wenn die Verbundenheit, das Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Volk sowie Staat und Volk auch weiterhin enger gestaltet werden.

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