Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 126

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 126 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 126); die in AO und DB zu regelnden Fragen in den Kollegien beraten werden. АО und DB als allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften sind wie Gesetze oder VO gemäß Art. 89 der Verfassung im Gesetzblatt zu veröffentlichen. 5.4. Beschlüsse als aufgabenstellende Entscheidungen 5.4.1. Die Beschlüsse des Ministerrates Die Mehrzahl der Entscheidungen des Ministerrates ergeht in der Rechtsform des Beschlusses. Beschlüsse des Ministerrates enthalten Festlegungen über - sachlich und zeitlich begrenzte Maßnahmen, die sich aus der Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung des Fünfjahrplans und der jährlichen Volkswirtschaftspläne ergeben, sowie entsprechende Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter zentraler Staatsorgane; - die einheitlich zu verwirklichenden Grundsätze der staatlichen Leitung; - die Grundrichtung und die wichtigsten Aufgaben und Maßnahmen zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie durch umfassende Intensivierung; - die Auswahl, den Einsatz und die Abberufung von Kadern sowie Maßnahmen ihrer Aus- und Weiterbildung, für die der Ministerrat zuständig ist; - Fragen der inneren Sicherheit und Ordnung in den Organen des Staatsapparates sowie Erfordernisse des Geheimnisschutzes und entsprechende Aufgaben, Rechte und Pflichten zentraler und örtlicher Staatsorgane sowie von Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen; - die Erfüllung von Aufgaben des Ministerrates zur materiell-technischen Sicherstellung der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung, soweit dabei keine Rechte und Pflichten von Bürgern berührt werden. In der Regel fixieren die Beschlüsse des Ministerrates begrenzte Aufgaben bzw. Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten, die in erster Linie zentrale und örtliche Organe des Staatsapparates sowie Kombinate, Betriebe und Einrichtungen betreffen. Im Prozeß der Vorbereitung werden die einzelnen Aufgaben sachlich und zeitlich bereits so abgestimmt, daß der Beschluß in seiner Gesamtheit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig und erfüllbar ist und danach aufgehoben werden kann. Entscheidungsvorlagen für Beschlüsse des Ministerrates werden unterbreitet, wenn - das im Arbeitsplan des Ministerrates festgelegt ist; - dazu Aufträge durch Beschluß des Ministerrates oder seines Präsidiums ergangen sind bzw . wenn der Vorsitzende des Ministerrates oder sein Erster Stellvertreter dies festgelegt hat; - zu dem betreffenden Problem von den sachlich Verantwortlichen weder in eigener Zuständigkeit noch in Zusammenarbeit mit anderen Leitern Entscheidungen getroffen werden können; - wegen der politischen oder volkswirtschaftlichen Bedeutung des Problems oder auf Grund von Rechtsvorschriften bestimmte Informationen dem Ministerrat zur Kenntnis gebracht werden müssen, aus denen sich Beschlüsse ergeben. Beschlußvorlagen können dem Ministerrat oder seinem Präsidium unterbreiten: Mitglieder des Ministerrates, Vorsitzende der Räte der Bezirke,,.Leiter anderer zentraler Staatsorgane, der Leiter des Sekretariats des Ministerrates sowie durch Festlegungen dazu Beauftragte. Die Beschlußentwürfe sind vor dem Einreichen mit den für die Durchführung verantwortlichen Leitern und jenen Leitern, deren Verantwortungsbereich vom Beschluß betroffen wird, abzustimmen. Nach der Beschlußfassung werden Beschlüsse des Ministerrates den für die Durchführung Verantwortlichen sowie denen, die unbedingt darüber informiert sein müssen, unter Beachtung der Rechtsvorschriften über Staats- und Dienstgeheimnisse unverzüglich zugestellt. Beschlüsse des Ministerrates werden verschiedentlich auch auszugsweise im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. 5.4.2. Die Beschlüsse der örtlichen Räte Für die planmäßige Gestaltung der gesellschaftlichen Prozesse im jeweiligen Territorium stellen die Beschlüsse der örtlichen Räte 126;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die einheitliche Praxis in der Gewährung der Rechte und der Durchsetzung der Pflichten Verhafteter sowie die Arbeit mit Anerkennungen und disziplinären Sanktionen. Die Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

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