Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 112

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 112 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 112); Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), der Kulturbund der DDR (KB), die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Deutsche Turn- und Sportbund der DDR (DTSB), das Deutsche Rote Kreuz der DDR (DRK), die Volkssolidarität (VS), der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK), die Kammer der Technik (KDT) und die Konsumgenossenschaften der DDR (KG). Ebenso wie die Volksvertretungen arbeiten auch die Organe des Staatsapparates in allen gesellschaftlichen Bereichen eng und auf vielfältige Weise mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die Vertiefung dieser Zusammenarbeit ist charakteristisch für die Entfaltung der sozialistischen Demokratie und eine entscheidende Bedingung für die wachsende demokratische Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Staates, der Wirtschaft und der anderen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Die Zusammenarbeit der Organe des Staatsapparates mit den gesellschaftlichen Organisationen ist eine Rechtspflicht, die sowohl in der Verfassung als auch in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften ausdrücklich verankert ist. Zu diesen Regelungen gehören Art. 21 Abs. 3 und Art. 45 Abs. 4 der Verfassung. Eine generelle Rechtspflicht für alle Leiter und Mitarbeiter in den Organen des Staatsapparates fixiert § 2 Abs. 3 Mitarbeiter-VO, für die Leiter speziell § 11 Mitarbeiter-VO. Weitere Festlegungen zur Zusammenarbeit enthalten Rechtsvorschriften verschiedener Leitungsbereiche, so die Schulordnung (z. B. § 3 Abs. 4), die Wohnraumlenkungs-VO (§ 5 Abs. 1) sowie das VP-Gesetz (§ 6). Es ist Pflicht der Organe des Staatsapparates, - die Verwirklichung der Rechte der gesellschaftlichen Organisationen zu garantieren und deren Tätigkeit allseitig zu fördern; - für die Tätigkeit der gesellschaftlichen Organisationen die notwendigen materiellen, organisatorischen und rechtlichen Bedingungen zu schaffen und ihre gesellschaftlich nützlichen Initiativen zu fördern; - die gesellschaftlichen Organisationen durch Empfehlungen und Hinweise zu unterstützen. Die gesellschaftlichen Organisationen haben das Recht, - entsprechend ihren Zielen und Aufgaben an der staatlichen Leitung teilzunehmen und an der Rechtsetzung und an staatlichen Entscheidungen mitzuwirken; - den Organen des Staatsapparates Vorschläge und Stellungnahmen zur Lösung staatlicher Aufgaben zu unterbreiten; - ihre Vertreter in ehrenamtliche Gremien der Organe des Staatsapparates zu entsenden und gemäß den Rechtsvorschriften für die Besetzung staatlicher Funktionen vorzuschlagen; - die Auszeichnung von Mitarbeitern staatlicher Organe oder von Bürgern für vorbildliche Erfüllung staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben zu empfehlen. Rechtsvorschriften, die in Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung von Organen des Staatsapparates und gesellschaftlichen Organisationen ergehen, enthalten oftmals den ausdrücklichen Vermerk, daß sie in Übereinstimmung mit der Leitung der betreffenden gesellschaftlichen Organisation erlassen wurden. So erging z. B. die VO über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern vom 24.4.1986 (GBl. I 1986 Nr. 15 S. 241) in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB. Auch Beschlüsse örtlicher Räte, die den Aufgabenbereich gesellschaftlicher Organisationen berühren, werden mit diesen beraten und abgestimmt. Zur Lösung gemeinsamer Aufgaben werden auch Vereinbarungen zwischen Organen des Staatsapparates und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen abgeschlossen. Solche Vereinbarungen stellen wichtige Leitungsinstrumente dar, die sowohl die Mitwirkung der gesellschaftlichen Organisationen an staatlichen Aufgaben als auch Maßnahmen zu ihrer politisch-ideologischen, materiellen und sonstigen Unterstützung durch die Organe des Staatsapparates zum Inhalt haben. Vereinbarungen werden vor allem mit Vorständen der Gewerkschaft, mit Leitungen der FDJ, aber auch mit anderen gesellschaftlichen Organisationen abgeschlossen, z. B. zwischen örtlichen Räten und dem VKSK zur Erzielung hoher Leistungen im Gartenbau und in der Kleintierzucht im Interesse einer besseren Versorgung der Bevölkerung. / 112;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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