Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 641

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 641 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 641); des Vorsitzenden des Ministerrates, des Ministers für Nationale Verteidigung oder des Leiters der Zivilverteidigung der DDR. Die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben in ihrer Eigenschaft als Leiter der Zivilverteidigung die Pflicht und das Recht, allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und Genossenschaften, unabhängig von deren Unterstellungsverhältnis, sowie den Bürgern Weisungen und Auflagen zu erteilen, die im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der Zivilverteidigung, einschließlich des Katastrophenschutzes, im jeweiligen Territorium erforderlich sind. Dabei ist zu beachten, daß Weisungen, die in den Produktions- bzw. Arbeitsprozeß eingreifen, nur nach vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Leitern erfolgen können. Soweit es sich dabei um Dienststellen, Betriebe, Kombinate oder Einrichtungen des zentralgeleiteten Verkehrswesens, der Deutschen Post, der Wasserwirtschaft, des Bauwesens oder der Energiewirtschaft handelt, können solche Weisungen nur mit Zustimmung der Leiter der zuständigen übergeordneten Organe erteilt werden. Ein Weisungsrecht gegenüber den bewaffneten Organen der DDR oder verbünde-ten Streitkräften besteht nicht. Neben dem Verteidigungsgesetz ist das GöV die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der einzelnen örtlichen Staatsorgane auf dem Gebiet der Zivilverteidigung (§ 34 Abs. 6 für die Bezirke, § 48 Abs. 6 für die Kreise u. § 68 Abs. 4 für die Städte und Gemeinden). Die vielfältigen Aufgaben zum Schutze der Bevölkerung und der Volkswirtschaft vor militärischen Aggressionshandlungen sowie vor Katastrophen erfordern es, daß die Bürger der DDR selbst aktiv an der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Zivilverteidigung mitmirken. Die Erfüllung dieser patriotischen Pflicht ist ein Ausdruck der Wahrnehmung des ihnen nach Art. 23 Abs. 1 der Verfassung übertragenen Rechts und der Ehrenpflicht zum Schutze des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften. Deshalb sind die zuständigen Leiter gesetzlich verpflichtet und berechtigt, in die Lösung der Aufgaben der Zivilverteidigung die Werktätigen einzubeziehen. Dazu gehört z. B. auch, Bürger zur Ausbildung und zu Übungen der Zivilverteidigung, zur Organisierung von Schutzmaßnahmen sowie von Rettungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen heranzuziehen. Zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung kann darüber hinaus eine Dienstpflicht für Bürger vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr (bei Frauen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr) eingeführt werden. Eine wichtige Aufgabe für die örtlichen Räte besteht vor allem darin, im Zusammenwirken mit den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR die politisch-ideologische Aufklärung sowie die Vermittlung von Kenntnissen über die Möglichkeiten und Arten des Schutzes vor Massenvemichtungsmitteln, über. Fragen der Selbst- und gegenseitigen Hilfe, der Warnung und Alarmierung sowie andere Maßnahmen zu organisieren. Dabei kommt es vor allem darauf an, den Bürgern deutlich zu machen, daß angesichts der unverminderten Aggressivität des Imperialismus und seiner Versuche, den Entspannungsprozeß zu hintertreiben, die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft nach wie vor unerläßlich ist und daß dabei auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung und die Volkswirtschaft getroffen werden müssen, die zugleich der Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen im Frieden dienen. 41 Verwaltungsrecht 641;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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