Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 637

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 637 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 637); Zutritt in das gesperrte Gebiet kann eine vorherige Zustimmung voraussetzen. Die Art und Weise der Sperrung wird immer vom Zweck abhängig sein. Der Sinn der Einrichtung von Sperrgebieten zieht auch das Verbot nach sich, das betreffende Gelände, die Gebäude oder sonstige Anlagen zu fotografieren, zu beschreiben, Skizzen davon anzufertigen oder auf eine andere Art bildlich darzustellen. Die Sperrgebiete werden durch Schilder gekennzeichnet oder durch Posten der VP, der NVA oder anderer bewaffneter Organe gesichert. Soweit die Möglichkeit besteht, ist die Einrichtung eines Sperrgebietes mindestens 14 Tage vor der Sperrung durch die VP bekanntzumachen. Die Bekanntmachung ist dann notwendig, wenn durch die Sperrung die Interessen von Teilen der Bevölkerung betroffen werden. Es geht hier nicht um eine allgemeine Mitteilung. Hierzu ist die Kennzeichnung des jeweiligen Sperrgebietes ausreichend. Der notwendige Umfang und die Art und Weise der Bekanntmachung hängen von den Auswirkungen im konkreten Fall ab und müssen jedesmal gut durchdacht und entschieden werden. In der Bekanntmachung sind die für das Sperrgebiet geltende Ordnung und die für die Erlaubnisse zum Zutritt bzw. Aufenthalt zuständigen Dienststellen der VP festzulegen. Diesen Dienststellen obliegt auch die Durchsetzung der festgelegten Ordnung. Die Entscheidung über die Einrichtung von Sperrgebieten treffen die Kommandeure von Verbänden oder höhere militärische Vorgesetzte. Über die Schaffung von ständigen Sperrgebieten und solchen zeitweiligen, die sich über mehrere Bezirke erstrecken oder auf wichtige Zweige der Volkswirtschaft auswirken bzw. andere Folgen von zentraler Bedeutung haben, entscheidet der Minister für Nationale Verteidigung. Die Einrichtung von Sperrgebieten für andere bewaffnete Organe als die NVA und die Grenztruppen der DDR sowie die Streitkräfte der verbündeten Staaten erfolgt durch das Ministerium für Nationale Verteidigung. Durch die Sperrung von Gebieten entstehen zahlreiche Probleme für die Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung, des Verkehrs, der Organisation der Arbeit in den Betrieben, des gesellschaftlichen Lebens u. a. Deshalb haben sich die zuständigen Vorgesetzten in der NVA oder in den anderen bewaffneten Organen vor der Entscheidung über die Einrichtung von Sperrgebieten mit den Leitern der zuständigen Organe zu beraten. Ist die Entscheidung getroffen, haben diese Organe die notwendigen Maßnahmen zur Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens des betreffenden Gebietes festzulegen. Im allgemeinen sind dafür die örtlichen Staatsorgane zuständig. Die zentralen Staatsorgane haben dann Hilfe zu gewähren, wenn die notwendigen Maßnahmen die Zuständigkeit der örtlichen Staatsorgane überschreiten. 17.4.2. Der Schutz der Staatsgrenze als Maßnahme zur Gewährleistung der territorialen Integrität der DDR In Art. 7 der Verfassung der DDR wird den Staatsorganen die Pflicht auferlegt, die territoriale Integrität unseres Staates und die Unverletzlichkeit seiner Grenzen zu gewährleisten. Ihnen ist damit eine große Verantwortung zum Schutz des Friedens, der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Errungenschaften der Bürger unseres Staates übertragen worden. 637;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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