Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 63

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 63 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 63); bûcher wurden auch in den Volksrepubliken Polen, Bulgarien und Ungarn veröffentlicht.52 In der Sowjetunion und in anderen sozialistischen Ländern gliedern sich die verwaltungsrechtliche Ausbildung und die Lehrbücher in einen allgemeinen und einen besonderen Teil des Verwaltungsrechts. Im allgemeinen Teil werden die für alle Zweige der Verwaltung gültigen Rechtsinstitute und theoretischen Begriffe erklärt. Behandelt werden hier die Prinzipien der sozialistischen staatlichen Verwaltung, die Rechtsverhältnisse, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit entstehen, die Organe der staatlichen Verwaltung, die Stellung der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen im Verwaltungsrecht, die Prinzipien des Staatsdienstes, die Formen und Methoden der staatlichen Verwaltung, die Arten der Gewährleistung der Gesetzlichkeit und die verschiedenen Formen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle. Der besondere Teil des Verwaltungsrechts umfaßt die einzelnen Zweige der staatlichen Verwaltung. Hier werden das System, die grundlegenden Aufgaben und die Rechtsstellung der Verwaltungsorgane auf den Gebieten der Planung, der Finanzen, der Statistik, der Leitung der Volkswirtschaft, der Wissenschaft, der Volksbildung, der Kultur, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung behandelt. Die sowjetische Verwaltungsrechtswissenschaft untersucht alle wichtigen Fragen in enger Verbindung mit der Staatspraxis. Die sowjetischen Wissenschaftler gehen davon aus, daß die Fragen der staatlichen Leitung und ihrer rechtlichen Regelung nicht nur einen engen Kreis von Leitern und Spezialisten betreffen, sondern alle Partei-, Sowjet- und Wirtschaftsorgane sowie die Kollektive der Werktätigen angehen. Die Zusammenarbeit der Verwaltungsrechtswissenschaftler der UdSSR und der anderen sozialistischen Bruderländer wurde in letzter Zeit wesentlich intensiviert. Es entwickelten sich vielfältige Arbeitskontakte zur Lösung gemeinsamer Aufgaben, und der Austausch wissenschaftlicher Materialien wurde verstärkt. Regelmäßig finden Erfahrungsaustausche zwischen Verwaltungsrechtswissen-schaftlem der UdSSR und der DDR zu aktuellen Problemen des Verwaltungsrechts und der staatlichen Leitung statt. Hier werden Informationen über den Stand und die Richtung der Forschung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ausgetauscht und Fragen beraten, die für die weitere Verbesserung der Organisation und Tätigkeit des Staatsapparates und die Vervollkommnung der verwaltungsrechtlichen Regelungen wichtig sind.53 Eine ähnliche enge Zusammenarbeit prawo, Moskau 1977; Sowjetskoje administratiwnoje prawo, gossudarstwennoje uprawlenije i administratiwnoje prawo, Moskau 1978; Sowjetskoje administratiwnoje prawo, metody i formy gossudarstwennowo uprawlenija, Moskau 1978. 52 Vgl. J. Starosciak, Prawo administracyjne, Warschau 1967; G. Kostadinow/I. Dermend-jiew/A. Wodenitscharow, Administratiwnoje prawo, Sofia 1973; S. Berenyi, Magyar Âllamigazgatâsi Jog, Budapest 1975. 53 Vgl. M. Benjamin/W. Krüger/G. Schulze, .Aktuelle Probleme des sozialistischen Verwaltungsrechts', Staat und Recht, 1975/5, S. 815 ff.; G. Feige/G. Schulze, .Rundtischgespräch zu Fragen des Verwaltungsrechts und der staatlichen Leitung', Staat und Recht, 1976/7, S. 687ff.; D. MaChalz-Urban/G. Schulze, .Hohes Niveau der Rechte und Freiheiten der Bürger im sozialistischen Staat", Staat und Recht, 1977/7, S. 924 ff. 63;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 63 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 63) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 63 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 63)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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