Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 615

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 615 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 615); Ergebnisse der Analysen und die zu ziehenden Schlußfolgerungen sind wichtige Voraussetzungen, um die örtlichen Volksvertretungen und deren Räte bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung wirksam unterstützen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen entwickeln zu können; die unmittelbare Bekämpfung von Bränden und die von Gemein- gefahren durch den Einsatz von Kräften und Mitteln der Feuerwehren sowie die Feststellung der Brandursachen; die Schaffung inhaltlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Aus-und Weiterbildung der Leiter und Spezialkräfte der örtlichen freiwilligen und betrieblichen Feuerwehren; die Einflußnahme auf die Entwicklung des sozialistischen der Werktätigen, insbesondere durch die Erläuterung von Rechtsvorschriften, sowie eine wirksame Unterstützung der Leiter von Einrichtungen der Volksbildung bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Herausbildung richtiger Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich des Brandschutzes. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben geht das Organ Feuerwehr davon aus, daß der Brandschutz Anliegen der sozialistischen Gesellschaft ist, der aktiven Mitarbeit aller Bürger bedarf und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zum festen Bestandteil der Leitung werden muß. Es ist Pflicht jedes Bürgers, sich so zu verhalten, daß Brände verhindert und entstehende Brände schnell bekämpft werden können. Das Organ Feuerwehr nimmt darauf Einfluß, daß die staatlichen Leiter die Einbeziehung des Brandschutzes in die Leitungstätigkeit gewährleisten, d. h. beispielsweise Umsetzung neuester Erkenntnisse des Brandschutzes bei der Investitionsvorbereitung, beim Errichten neuer Anlagen, Gebäude und Einrichtungen sowie bei ihrer Nutzung und Instandhaltung. Die Verantwortung der staatlichen Leiter für die Erfüllung der in § 2 des Brandschutzgesetzes genannten Erfordernisse zur Gewährleistung des Brandschutzes wird damit keineswegs eingeschränkt. І6.5.2. Die Befugnisse des Organs Feuerwehr Die dem Organ Feuerwehr übertragenen Befugnisse dienen der Erfüllung staatlicher Aufgaben zur Gewährleistung des Brandschutzes. Sie sind vor allem auf die Durchsetzung von Rechtsvorschriften im Brandschutz, die Vorbeugung oder Abwehr von Brandgefahren sowie darauf gerichtet, notwendige Voraussetzungen für die Rettung von Menschen und Sachen sowie die Bekämpfung von Bränden zu schaffen. Die Wahrnehmung dieser Befugnisse ist an die im Brandschutzgesetz genannten Voraussetzungen und ihre verwaltungsrechtliche Ausgestaltung gebunden. Die Befugnisse des Organs Feuerwehr sind vor allem in § 16 des Brandschutzgesetzes geregelt. Zu ihrer Verwirklichung wendet es sich an denjenigen, der zur Vorbeugung oder Abwehr von Brandgefahren verpflichtet ist. Es kann sich auch an andere geeignete Personen wenden und sie gemäß §16 Buchst, f zur Unterstützung auffordem. Im letzteren Fall hat das Organ Feuerwehr die Voraussetzungen zu beachten, die das Gesetz an die Wahrnehmung dieser Befugnisse knüpft. Die 615;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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