Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 571

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 571 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 571); - über Hochwasserschutzmaßnahmen sowie über die Schaffung und Unterhaltung von Trinkwasserschutzgebieten, über Maßnahmen zur Wiedemutzbarmachung von Bodenflächen. Ihnen obliegt die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten und die Festlegung von Schutzgebieten für natürliche Heilmittel. Die Kreistage sind befugt, Beschlüsse über bestimmte Vorbehalts- und Schutzgebiete (Erholungsgebiete und Trinkwasserschutzgebiete mit regionaler Bedeutung) zu fassen. Die Räte der Kreise entscheiden über den Schutz von Naturdenkmalen und flurschützenden Gehölzen, über Landschaftspflegepläne und andere Maßnahmen der Landschaftsentwicklung. Um die in Behandhmgsrichtlinien bzw. Landschaftspflegeplänen getroffenen Festlegungen durchzusetzen sowie die Beschlüsse zu erfüllen, die der Erhaltung geschützter Parks und Hecken, von Naturdenkmalen, Gehölzen und Baumreihen außerhalb des Waldes dienen, können die Vorsitzenden der örtlichen Räte den Eigentümern oder Rechtsträgern sowie sonstigen Nutzem von Grundstücken gemäß I linder Naturschutz-VO Auflagen erteilen. Das gleiche Recht haben sie auch zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßeiTZustandes von Naturschutzobjekten. Gegen solche Auflagen ist entsprechend § 22 der Naturschutz-VO das Beschwerderecht gegeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Vorschriften der Naturschutz-VO verstößt oder den Auflagen zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10, bis 200, M belegt werden. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sind die ermächtigten Mitarbeiter der örtlichen Räte und Angehörigen der DVP befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld auszusprechen. Gegenstände, die zu Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes benutzt wurden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden (§ 23 Naturschutz-VO). 15.3.3. Reinhaltung der Luft Eine wesentliche staatliche Aufgabe unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts besteht darin, die Luft als eine notwendige Lebens- und Produktionsbedingung der Gesellschaft und als wichtige Voraussetzung für die Gesunderhaltung der Bürger in ihrer natürlichen Zusammensetzung weitestgehend zu erhalten. Die Reinhaltung der Luft von Staub, Abgasen und Gerüchen ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und eine Pflicht der Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen im Zusammenwirken mit der Nationalefl Front, den gesellschaftlichen Organisationen und den Bürgern (§29 Landeskulturgesetz). Alle erforderlichen Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft sind so zu planen, zu koordinieren und durchzuführen, daß die lufthygienischen Verhältnisse entsprechend den Schwerpunkten im Territorium stufenweise verbessert werden. In der 5. DVO zum Landeskulturgesetz Reinhaltung der Luft vom 17.1.1973 (GBl. I 1973 Nr. 18 S. 157) und den dazu erlassenen beiden DB sind die Grundsatzbestimmungen des Landeskulturgesetzes konkretisiert. Nach diesen Rechtsvorschriften gehört es zu den Aufgaben der zuständigen Organe des Staatsapparates, 571;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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