Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 554

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 554 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 554); nahmen zum erforderlichen Zeitpunkt aus eigenen Mitteln oder Krediten durchzuführen, können beim zuständigen Rat eine staatliche Beihilfe beantragen. Zur Erfüllung von Aufgaben des Denkmalschutzes werden ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege vom Leiter des Fachorgans Kultur des Rates des Kreises nach Abstimmung mit dem Leiter des Fachorgans Kultur des Rates des Bezirkes und dem regional zuständigen Chefkonservator des Instituts für Denkmalpflege berufen. Die Beauftragten sind u. a. berechtigt, die Denkmale zu besichtigen, die Rechtsträger zu beraten sowie Informationen einzuziehen. Auch die ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer sind als Bestandteile des kulturellen Erbes unter staatlichen Schutz gestellt. Sie werden erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.41 Die Aufgaben des Schutzes der Bodenaltertümer werden von den Staatlichen Museen für Ur- und. Frühgeschichte als Forschungsstellen wahrgenommen. Die unbeweglichen Bodenaltertümer sind von diesen Museen in Listen der Bodenaltertümer, die beweglichen in einem Fundarchiv zu erfassen. Der über die Bodenaltertümer Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln. Wird ein Gegenstand, der für die Ur- und Frühgeschichte der Menschen von Bedeutung ist, gelegentlich entdeckt, so ist dies innerhalb von drei Tagen dem Bürgermeister des Fundortes anzuzeigen. Dieser hat den zuständigen Pfleger für Bodenaltertümer oder das zuständige Staatliche Museum für Ur- und Frühgeschichte zu benachrichtigen. Der Entdecker, der Besitzer des Grundstückes und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung die Entdeckung erfolgte, haben den entdeckten Gegenstand und die Fundstätte bis zu fünf Tagen in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit dies ohne erhebliche Nachteile und ohne größeren Kostenaufwand möglich ist. Von Bauvorhaben, die mit größeren Erdarbeiten und umfangreichen Bodenbewegungen verbunden sind, ist das jeweils zuständige Staatliche Museum für Ur- und Frühgeschichte rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen, damit es wirksame Schutzmaßnahmen für die Bodenaltertümer ergreifen kann. Alle in oder auf einem Grundstück entdeckten Gegenstände sind auf Verlangen abzuliefem. Die Befugnis, die Ablieferung zu verlangen, steht den mit dem Schutz der Bodenaltertümer beauftragten Organen des Staatsapparates sowie den zuständigen staatlichen Einrichtungen zu. І4.9.2. Schutz des Kunstbesitzes und des Besitzes an wissenschaftlichen Dokumenten und Materialien Eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz von Kulturgütern besteht darin, daß diese von den zuständigen Organen des Staatsapparates, den staatlichen Ein- 41 Vgl. VO zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer vom 28. 5.1954, GBl. 1954 Nr. 54 S. 547, i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmungen Anpassungsgesetz vom 11. 6.1968, GBl. I Nr. 11 S. 242; 1. DB zur VO zum Schutze und zur Erhaltung der ur-und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer - Sicherung bei Baumaßnahmen - vom 28. 5. 1954, GBl. 1954 Nr. 54 S. 549. 554;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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