Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 553

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 553 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 553); städtebauliche und landschaftsgestalterische, bau- und bildkünstlerische, handwerkliche, technische und andere Leistungen aus Vergangenheit wie Gegenwart. Ihre Erhaltung und Erschließung sind ein Bestandteil des kulturellen Lebens in der sozialistischen Gesellschaft. Mit dem Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der DDR Denkmalpflegegesetz vom 19. 6.1975 (GBl. I 1975 Nr. 26 S. 458) und den zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften40 wurden rechtliche Regelungen getroffen, die den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen und dem allseitigen Schutz der Denkmale dienen. Denkmale im Sinne des Gesetzes sind gegenständliche Zeugnisse der politischen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung im Interesse der sozialistischen Gesellschaft durch die zuständigen Staatsorgane zum Denkmal erklärt worden sind. Die Denkmale der revolutionären Traditionen des deutschen Volkes, der internationalen und der deutschen Arbeiterbewegung, des antifaschistischen Widerstandskampfes und der Geschichte der DDR sind so zur Geltung zu bringen, daß sie zur Verwirklichung der Ideen des sozialistischen Patriotismus und proletarischen Internationalismus beitragen. Für die Denkmalpflege sind die zentralen Staatsorgane sowie die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte verantwortlich. Sie erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen sowie den wirtschaftleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen. Denkmale werden gemäß dem Denkmalpflegegesetz von den zuständigen Organen des Staatsapparates entsprechend ihrer Bedeutung in der zentralen Denkmalliste, der Bezirksdenkmalliste oder der Kreisdenkmalliste erfaßt. Die Rechtsträger, Eigentümer oder Verfügungsberechtigten (im folgenden: Rechtsträger) haben den Schutz und die Pflege der Denkmale zu gewährleisten und müssen dafür sorgen, daß sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gekennzeichnet werden. Die Rechtsträger erhalten eine Denkmalerklärung in Form einer Urkunde. Will der Rechtsträger Maßnahmen an Denkmalen durchführen, ist er nach der DB zum Denkmalpflegegesetz verpflichtet, vorher die Genehmigung vom Rat des Kreises, Fachorgan Kultur, einzuholen. Dazu ist eine vom Institut für Denkmalpflege bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung vorzulegen. Bei Nichteinhaltung dieser Zielstellung erlischt die Genehmigung. Die zuständigen staatlichen Organe können auch Auflagen nach § 9 Abs. 3 des Deiikmalpflege-gesetzes erteilen. Erfordern die Sicherung des Bestandes, die Restaurierung, Nutzung oder Erschließung eines Denkmales Maßnahmen, zu denen der Rechtsträger bzw. Eigentümer nicht in der Lage ist, kann er einen Vertrag über Rechtsträgerwechsel oder den Verkauf anstreben. Kommt beides nicht zustande, hat der Rat des Kreises gemäß dem Denkmalpflegegesetz das Recht, einen Wechsel des Rechtsträgers vorzunehmen bzw. die Eigentums- oder Nutzungsrechte am Denkmal und den zugehörigen Grundstücken gegen Entschädigung zu beschränken oder zu entziehen. Er entscheidet auch über Art und Höhe der Entschädigung hach dem Entschädigungsgesetz. Rechtsträger, die nicht in der Lage sind* denkmalpflegerische Maß- 553 40 DB zum Denkmalpflegegesetz vom 24. 9.1976, GBl. I 1976 Nr. 41 S. 489.;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten benannten Sicherheitsbeauftragten anzuleiten und deren Zusammenarbeit mit dem b-., ektkommaridan.ten gewährleisten, den G-bjektkommändant bei der Realisierung seürhh Veränt:-Wörtlichkeiten zu unterstützen.

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