Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 50

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 50 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 50); Als Beispiel sei der Beschluß über den Dienst in den bewaffneten Organen und die militärischen Dienstgrade vom 10.12.1973 (GBl. I 1973 Nr. 57 S. 555) genannt. Drittens : Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der DDR Sie gehören unter denselben Voraussetzungen zu den Rechtsquellen des Verwaltungsrechts wie die Beschlüsse des Staatsrates der DDR. Beispielsweise gilt das für die АО über die Erfassung, Musterung und Einberufung von Wehrpflichtigen (Musterungsordnung) vom 30. 7.1969 (GBl. I 1969 Nr. 7 S. 41). Viertens: Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates der DDR Als Verordnungen des Ministerrates ergehen in der Regel allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, gesellschaftliche Verhältnisse für längere Zeiträume rechtlich verbindlich zu regeln und damit stabile Rechtsverhältnisse, vor allem für Bürger und ihre Kollektive, zu schaffen (§ 8 Abs. 2 Gesetz über den Ministerrat). Sie enthalten häufig Staatsrechtsnormen. Quellen des Verwaltungsrechts sind Verordnungen dès Ministerrates dann, wenn in ihnen verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten der Staatsorgane, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen und der Bürger geregelt werden. Das ist z. B. der Fall bei der Bauaufsichts-VO und der Wohnraumlenkungs-VO, Beschlüsse des Ministerrates legen meist sachlich und zeitlich begrenzte Aufgaben sowie Maßnahmen zu deren Durchführung fest oder regeln Aufgaben und Befugnisse bestimmter Organe. Sie betreffen in erster Linie zentrale und örtliche Organe des Staatsapparates sowie die wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen. Als Beispiele seien genannt; Beschluß über Maßnahmen zur Erhöhung finanzieller Mittel in Gemeinden und kreisangehörigen Städten zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger vom 30. 8.1973 (GBl. 1 1973 Nr. 43 S. 454), Beschluß über das Statut des Ministeriums für Gesundheitswesen vom 25.9.1975 (GBl. I 1975 Nr. 40 S. 673). Fünftens: Anordnungen und Durchführungsbestimmungen der Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane Sie stellen allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften dar, die von Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane im jeweiligen Verantwortungsbereich erlassen werden mit verbindlicher Wirkung sowohl für zentrale und örtliche Organe des Staatsapparates als auch für Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für Bürger. Anordnungen und Durchführungsbestimmungen sind häufig Quellen des Verwaltungsrechts. Als Beispiele für solche Quellen des Verwaltungsrechts seien die АО des Staatssekretärs für Körperkultur und Sport zur Gewährung der Sicherheit für Besucher und Personen in Schwimm- und Badeanlagen vom 10. 8.1972 (GBl. II 1972 Nr. 49 S. 558) und die 1. DB zur Tierseuchen-VO vom 11. 8.1971 (GBl. II 1971 Nr. 64 S. 561) genannt. 50;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

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