Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 443

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 443 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 443); So haben die Räte der Bezirke in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Handel und Versorgung den Leitern ihrer Fachorgane Handel und Versorgung in der Regel folgende Befugnisse übertragen, die verwaltungsrechtlicher Natur sind : Der Leiter ist berechtigt, allen an der Versorgung der Bevölkerung des Bezirkes beteiligten Organen, Betrieben und Einrichtungen des Handels verbindliche Aufträge zur Koordinierung der Bedarfsermittlung zu erteilen. Er hat die Ergebnisse der Bedarfsermittlung sowie die Einkaufs-, Liefer- und Empfangspläne des Großhandels zu bestätigen und dabei auf die Einhaltung einer bedarfsgerechten Preisstruktur zu achten. Im Rahmen der Planung des Einzelhandelsumsatzes hat der Leiter die Vorgaben über die Struktur des Einzelhandelsumsatzes und seine Entwicklung nach Eigentumsformen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Er hat ferner die Übergabe von Planaufgaben und Planauflagen an die Bezirksdirektion der HO und den Bezirksverband der KG durch den Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für Handel und Versorgung oorzubereiten, Darin einbezogen ist die Festlegung der Höhe des Umsatzes der zentralgeleiteten Einzelhandelsbetriebe im Bezirk nach Abstimmung mit den zuständigen zentralen wirtschaftsleitenden Organen. Der Zustimmung des Leiters des Fachorgans bedarf es, wenn Änderungen am bestehenden Handelsnetz und Lagernetz sowie an den Formen des Warenangebots und am Warensortiment erfolgen sollen, Der Leiter des Fachorgans ist berechtigt, Rethenschaft über die Erfüllung der Versorgungsaufgaben von den Leitern der wirtschaftsleitenden Organe im Bezirk und der zentralgeleiteten Betriebe des Handels m fordern, Bei den Faehorganen der Räte der Bezirke bestehen öperatlvstibe und Varsor-gungsaktivs, z, B. die Bezirksoperativstäbe „Getränkeversorgung- und „Obst und Gemüse* sowie die Aktivs für Fleisch- und Fischversorgung, Sie werden in der Regel vom Leiter des den betreffenden Warenfonds bilanzierenden Organs geleitet und gewährleisten das einheitliche, koordinierte Handeln aller beteiligten Organe, Betriebe und Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Warensortimenten. 12.L3. Die Gewährleistung der Arbeiterversorgung Die weitere Verbesserung der Arbeiterversorgung, insbesondere des Werkküchenessens, durch höhere Qualität des Essens und bessere Versorgung der Arbeiter, die im Schichtsystem tätig sind bzw. unter erschwerten Bedingungen arbeiten, verlangt eine qualifizierte Leitung und Planung dieser Prozesse und eine effektivere Tätigkeit der zuständigen staatlichen Leiter. Die auf diesem Gebiet geltenden rechtlichen Regelungen sind sowohl verwaltungsrechtlicher als auch wirtschaftsrechtlicher Natur. Gemäß § 59 GöV haben die Räte der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Betrieben, Kombinaten, Betriebsteilen, Genossenschaften und Einrichtungen im Territorium die Arbeiterversorgung zu organisieren. Das erfolgt in Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und des Bezirksversorgungsplanes auf Grund entsprechender Maßnahmen, die die Bezirks- bzw. Kreistage und ihre Räte gemäß §§ 25 und 39 GöV festlegen. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte haben das Recht, die Verwirklichung der von ihnen getroffenen Entscheidungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu kontrollieren, und zwar in den Betrieben und Kombinaten sowie in den Handelsbetrieben und Einrichtungen, soweit sie in die Arbeiterversorgung einbezogen sind. 443;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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