Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 432

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 432 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 432); nisierung bestehender Eigenheime werden die Wohnverhältnisse für viele Bürger günstiger gestaltet. Besonders in Kleinstädten, auf dem Lande und in Stadtrandgebieten, in denen der industrielle komplexe Wohnungsbau nicht vorgesehen ist, wird dadurch eine Verbesserung der Wohnbedingungen der Bürger erreicht. Der Anteil der Eigenheime am Wohnungsbau insgesamt steigt von 5 % hn Fünfjahrplanzeitraum 1971 bis 1975 auf 10 % in den Jahren 1976 bis 1980.17 Mit dem Eigenheimbau werden zugleich wesentliche volkswirtschaftliche Reserven erschlossen durch Eigenleistungen der Bürger, durch Unterstützungen von Betrieben und Genossenschaften und Gewinnung von Baustoffen. Der sozialistische Staat fördert den Eigenheimbau sowie den Um- und Ausbau von Eigenheimen durch Bereitstellung von Baumaterialien und erforderlichenfalls von Grundstücken, durch großzügige finanzielle Unterstützung wie Kredite und Erlaß von Steuern und Gebühren18 sowie durch vielfältige weitere Maßnahmen. Der Eigenheimbau ist Bestandteil des Wohnungsbauprogramms der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte. Die örtlichen Räte sind in Zusammenarbeit mit Betrieben, LPG und kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft dafür verantwortlich, daß im Interesse der weiteren Verbesserung der Wohnbedingungen der Werktätigen in kleineren Städten und auf dem Lande die Initiativen der Arbeiter und der Genossenschaftsbauern für den individuellen und genossenschaftlichen Wohnungsbau weiter gefördert und unterstützt werden. Die staatliche Leitung und Planung durch die Räte der Bezirke umfaßt die Planung und Bilanzierung sowie die Übergabe der Pläne zusammen mit den für den Bau von Eigenheimen bilanzierten materiellen Fonds an die Räte der Kreise. Die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden gewährleisten die Erschließung örtlicher Reserven für den individuellen Wohnungsbau, die Auswahl der Standorte und die stadttechnische Erschließung. Sie fördern die Eigenleistungen der Bürger, orientieren sie auf Reihen- und Fertigteilhäuser und beraten sie über Angebotsprojekte. Um vor allem örtliche Materialaufkommen und -reserven zu nutzen, schließen die Räte mit den im Territorium gelegenen Betrieben Vereinbarungen über die zusätzliche Produktion von Baustoffen, Baumaterialien und Ausbauteilen für den Eigenheimbau ab. Reserven können auch dadurch erschlossen werden, daß die Betriebe den Bürgern Baumaschinen u. a. leihweise für den Bau ihrer Eigenheime zur Verfügung stellen. Die Räte wirken darauf hin, daß die bauwilligen Bürger sich zu Interessengemeinschaften bei größeren Betrieben oder AWG zusammenschließen, um mit deren Hilfe den gemeinsamen Einsatz der Technik sowie von Kapazitäten für Sanitär- und Elektroinstallation rationell zu organisieren. Die Räte der Städte und Gemeinden üben die Kontrolle über den Bau von Eigenheimen auf der Grundlage des Planes aus. Über Anträge auf Neubau von Eigenheimen entscheidet der Vorsitzende des Rates der Stadt, des Stadtbezirkes 17 Vgl. IX. Parteitag der SED. Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwickung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 1980, Berlin 1976, S. 101. 18 Vgl. dazu insbes. АО über die Gewährung von Vergünstigungen an kinderreiche Familien für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung von Eigenheimen vom 21.12.1970, GBl. II 1971 Nr. 3 S. 30; VO über die Gewährung von Krediten zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute vom 10. 5.1972, GBl. II 1972 Nr. 27 S. 316. 432;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung. Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze V: Militärstraftaten ?. Verbrechen Men schlichke Entwicklung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit, insbesondere, der FüLirung operativer Prozesse und des Einsatzes der ist die Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl von Personen mit realen Perspektiven zum Eindringen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, die in Objekten mit engen Kooperation beziehungen der verschiedensten Art zu diesen Bereichen tätig sind.

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